Lonnerstadt legt Kriterien für Solarparks fest

17.3.2021, 06:00 Uhr
Zur Genehmigung von Solarparks hat sich die Gemeinde Lonnerstadt Richtlinien gesetzt.

© Hans von Draminski Zur Genehmigung von Solarparks hat sich die Gemeinde Lonnerstadt Richtlinien gesetzt.

Im Vergleich zu anderen Kommunen, die sich bereits Leitlinien gegeben haben, kommt das Lonnerstadter Reglement schon fast restriktiv daher. Bei 20 Hektar Freiflächenphotovoltaik innerhalb der Gemeinde soll Schluss sein. Für jedes Einzelprojekt wurde eine Obergrenze von sieben Hektar festgelegt. Das sind um einiges weniger als etwa in Vestenbergsgreuth oder in Mühlhausen.


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Freilich sei innerhalb der Gemeinde mit dem Windpark und den Biogasanlagen schon viel getan, stellte Bürgermeisterin Regina Bruckmann fest. Im Februar hatte sie die Gemeinderatsmitglieder aufgefordert, Gedanken und Vorschläge für den Kriterienkatalog zu liefern. Daraus entstand das Papier, das am Montagabend zur Abstimmung stand.

Einleitend führte Bruckmann aus, die Gemeinde sei grundsätzlich aufgeschlossen für erneuerbare Energieerzeugung, die solle aber "nicht planlos und maßlos" vorangetrieben werden. Es gelte, die Landschaft vor "wilder Bebauung" zu schützen. So flossen Auflagen zu Mindestabständen, Sichtschutz und eine ganze Reihe von ökologischen Kriterien mit ein.

Möglichst wenig Versiegelung

Komplett enthalten ist die "Triesdorfer Biodiversitätsstrategie", die unter Mitwirkung von Energieversorgern, Erzeugern, Betreibern, der landwirtschaftlichen Lehranstalten und dem Fachzentrum für Energie und Landtechnik entstanden ist. Sie beinhaltet einen ganzen Katalog von Anforderungen, etwa zur Beweidung, dem eingesetzten Saatgut innerhalb der Anlagen, Rücksicht auf die Brutzeiten, Minimieren der Versiegelung und anderes.

Nicht überzeugt war Ratsmitglied Giovanni Daniele, der als einziger im Gremium gegen den Leitfaden stimmte. Seine Bedenken: Wenn, wie es aktuell von der Firma Wust geplant sei, ein Solarpark unmittelbar unterhalb von Windrädern platziert ist, würde die Vogelwelt von dem so entstehenden "Überangebot an Futter" angelockt und dann von den Windrädern regelrecht "geschreddert". Als Quelle für diese Einschätzung gab der nach Austritt aus der CSU partei- und fraktionslose Bürgervertreter einen namentlich nicht genannten Jagdpächter an. Außerdem habe er "darüber gelesen".

Plötzlich herrscht Stille

Den übrigen Ratsmitgliedern waren diese Erkenntnisse völlig neu. Kurzzeitig herrschte absolute Stille in der Schulaula. "Wir haben in den vergangenen Wochen alles zusammengetragen. Jetzt kommen sie mit ganz neuen Punkten daher", ärgerte sich Regina Bruckmann (FW) und nannte das "befremdlich". Noch deutlicher wurde Matthias Stirnweiß (SPD), der Daniele ein "destruktives" Agieren vorhielt. Günter Rost (SPD), der zweite Bürgermeister, wollte von Daniele wissen, welchen Abstand von Solarflächen zu Windrädern er denn für erforderlich halte. Das könne er nicht sagen, er sei schließlich kein Fachmann, entgegnete der Gefragte.

Auch als die Bürgermeisterin einen zufällig anwesenden Jäger zu Wort kommen ließ, ergab sich kein klareres Bild. Er könne sich die von Daniele beschriebenen Szenarien nicht vorstellen, sagte der Weidmann. Hermann Popp schließlich verwies auf die Kompetenz der Fachbehörden, die in jedem einzelnen Genehmigungsverfahren eingeschaltet werden. "Wir sind in Fragen zu Natur- und Artenschutz überfordert", so der Mann von der Fetzelhofener Wählergemeinschaft. Danieles Vorstoß wurde abgelehnt.

Im Ratsbeschluss zum Kriterienkatalog ist festgehalten, dass dieser mit dem nächsten Amtsblatt der Bevölkerung unterbreitet wird. Diese werde dazu aufgerufen, ihr Feedback abzugeben, kündigte die Rathauschefin an. Auch damit war Daniele nicht einverstanden. Stattdessen beharrte er darauf, dass es dazu eine Bürgerbefragung gibt, so wie es im Juni in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen worden sei. Dabei habe es sich lediglich um eine "Stimmungsabfrage" gehandelt, hielt Bruckmann dem entgegen. So sahen es auch alle übrigen Ratsmitglieder und erteilten auch diesem Antrag von Giovanni Daniele eine Absage.

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