Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Neue Testverordnung für Praxispersonal sorgt für Verwirrung und heftige Kritik

25.11.2021, 05:00 Uhr
Beschäftigte in Arztpraxen sollen sich nach einer neuen Verordnung des Bundes nun ebenfalls regelmäßig testen - auch wenn sie geimpft oder genesen sind. 

© Hannibal Hanschke, dpa Beschäftigte in Arztpraxen sollen sich nach einer neuen Verordnung des Bundes nun ebenfalls regelmäßig testen - auch wenn sie geimpft oder genesen sind. 

Quasi über Nacht hat der Bund mit dem neuen Infektionsschutzgesetz die Testregelungen für die Beschäftigten in Praxen und anderen Gesundheitseinrichtungen geändert und damit für Verwirrung gesorgt. Laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sieht die Verordnung vor, dass die Beschäftigten von nun an einen tagesaktuellen Antigentest vorlegen müssen, um arbeiten zu dürfen - unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen sind.

Patienten müssen sich nicht testen

Doch letzter Punkt scheint noch nicht gänzlich geklärt. So schreibt die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) auf Nachfrage unserer Redaktion, für letztere Gruppe würde die Pflicht zwar gelten, die Tests müssten aber lediglich zwei mal pro Woche gemacht und könnten ohne Überwachung selbst durchgeführt werden. Für Patienten gilt die Regelung nicht.

Bei der Kritik an den neuen Maßnahmen sind sich die Mediziner und Beschäftigten dagegen einig: Die Änderungen seien ohne Vorwarnung "offensichtlich im gesetzgeberischen Schnellverfahren in Berlin beschlossen worden. Unsere Mitglieder und die Beschäftigen in den Praxen sind verständlicherweise fassungslos bis wütend und sauer", so das KVB.

Kostenfrage noch ungeklärt

Das bestätigt auch Michael Langer, kaufmännischer Geschäftsführer des Medic Center Nürnberg. "Der Knackpunkt ist, dass wir so schnell gar nicht genügend Tests vorrätig haben, um das umzusetzen", betont er. "Müssten wir tatsächlich alle unsere 450 Mitarbeiter täglich testen, wären das über 2000 Tests pro Woche." Auch Langer versteht die Verordnung allerdings so, dass geimpfte und genesene Beschäftigte - laut seiner Aussage die absolute Mehrheit seiner Angestellten - lediglich zwei Tests pro Woche vorzeigen müssen.

Die Kosten dafür will vorerst das Medic Center übernehmen. "Wenn jetzt die Angestellten auch noch die Tests besorgen und zahlen müssten, dann würden manche vielleicht gar nicht mehr kommen. Das müssen wir natürlich verhindern", schließt Langer. Denn tatsächlich ist noch gar nicht geklärt, wer die Tests am Ende bezahlen muss. In der entsprechenden Verordnung bleibt der Punkt offen, die Kassenärztlichen Vereinigungen sehen für die Kosten den Bund in der Pflicht.

Überhaupt scheint in der Debatte das letzte Wort noch nicht gesprochen. "In einer sowieso extrem angespannten Lage verschärft die Regierung die Situation der Praxen weiter", schreibt die KVB. Statt Aufwand bedeute die Einführung praktisch ohne Vorlaufzeiten ein Mehr an Bürokratie. Dabei sollte der Hauptfokus jetzt auf den Booster-Impfungen liegen. Der Bundesverband sieht es ähnlich und fügt hinzu, die entsprechende Kritik sei an den Bund weitergeleitet worden, man werde auf eine "kurzfristige Änderung der Verordnung drängen".

Etwas Erleichterung

Am Mittwoch erließ Klaus Holetschek (CSU) derweil ein Moratorium, um die angespannte Lage in den Praxen wenigstens etwas zu entzerren: Im Gesundheitswesen in Bayern muss die Umsetzung der 3G-Regeln bis auf Weiteres nicht umfassend dokumentiert werden. Bayerns Gesundheitsminister erließ mit sofortiger Wirkung das Moratorium für die Berichts- und Dokumentationspflicht, wie sie im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz eigentlich vorgeschrieben ist.

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