20.000 Euro: Dresdner "Hutbürger" fordert Entschädigung

14.6.2019, 16:30 Uhr

Dabei gehe es um eine Medienrechts- und Persönlichkeitsverletzung, bestätigte sein Anwalt – der sächsische AfD-Vize Maximilian Krah – am Freitag einen Beitrag des Nachrichtenmagazins Der Spiegel. Eine Klage ging am Freitag laut Krah an das Landgericht Dresden. Die Entschädigung solle demnach 20.000 Euro nicht unterschreiten. Immerhin habe der Mann seinen Job wechseln müssen, sagte Krah der Deutschen Presse-Agentur. Der Mann mit Anglerhütchen in Deutschlandfarben hatte im August 2018 am Rande einer Pegida-Demonstration beim Besuch von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) lautstark gegen Fernsehaufnahmen des ZDF protestiert. Zudem hatte er den Journalisten vorgeworfen, damit eine Straftat zu begehen. In der Folge hatten Beamte ein ZDF-Team über 45 Minuten festgehalten.

Bundesweite Kritik

Das wurde als Eingriff in die Pressefreiheit gewertet und löste bundesweit Kritik aus. "Man hätte den Mann nicht unverpixelt zeigen dürfen", so Krah. Der Mann sei keine Person der Zeitgeschichte, zudem habe er sich nur auf dem Weg zu einer Demo gefunden. Der ehemalige LKA-Mitarbeiter habe nur gelegentlich an Pegida-Demonstrationen teilgenommen und den Kameramann damals "irrtümlich für einen Antifa-Fotografen" gehalten, so Krah laut Spiegel.

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