Trotz Impfdurchbrüchen
3G-Regel gilt ab sofort: Darum müssen sich Geimpfte nicht testen lassen
23.8.2021, 19:40 Uhr
Die Corona-Zahlen steigen hierzulande wieder stark an - seit Montag, 23. August, gilt deshalb in den meisten Bereichen des öffentlichen Lebens wie beim Friseur, in der Gastronomie oder beim Sport die 3G-Regel. Zutritt haben nur diejenigen, die entweder geimpft, genesen oder einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen können. Der Antigen-Schnelltest darf hierbei nicht älter als 24 Stunden sein, für den PCR-Test gelten 48 Stunden.
Diese Regelungen sorgen vor allem bei Ungeimpften für Unmut. Denn: Geimpfte oder Genesene müssen sich nicht testen lassen - obwohl es trotz einer Sars-Cov2-Impfung zu sogenannten Impfdurchbrüchen, also einer Infektion mit dem Coronavirus, kommen kann.
Lauterbach rechnet schon bald mit mehr Impfdurchbrüchen
Warum ist das so? Laut dem Bund-Länder-Beschluss vom 10. August werden Geimpfte und Genesene von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen, die Testauflagen vorsehen, ausgenommen, da sie sich und andere vor dem Coronavirus schützen und eine erneute Ausbreitungswelle verhindern.
Diese Entscheidung basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen des Robert Koch-Instituts (RKI). Daten aus mehreren Studien zeigen, dass die in Deutschland verwendeten mRNA-Impfstoffe von Biontech/Pfizer, Moderna und der Vektorimpfstoff von Astrazeneca symptomatische und asymptomatische Infektionen in einem erheblichen Maße verhindern. Daher sei auch das Risiko einer Virusübertragung stark vermindert. Selbst bei Menschen, die trotz einer Impfung positiv auf das Virus getestet werden, sei die Viruslast signifikant reduziert und weniger langanhaltend.
Gefahr? So viele Geimpfte stecken sich mit Corona an
Aus diesen Gründen, so das RKI, "erscheint durch die Impfung das Risiko einer Virusübertragung in dem Maß reduziert, dass Geimpfte bei der Epidemiologie der Erkrankung keine wesentliche Rolle mehr spielen."
Dennoch empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) auch nach einer Impfung die Einhaltung der Schutzmaßnahmen AHA+L: Alltagsmasken, Hygieneregeln, Abstandhalten und Lüften.
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