Gericht entscheidet

Autofahrerin muss höheres Bußgeld für Rotlichtverstoß zahlen - weil sie SUV fuhr

29.6.2022, 15:58 Uhr
Eine Autofahrerin muss für einen Rotlichtverstoß ein deutlich höheres Bußgeld zahlen, weil sie in einem SUV unterwegs war. Das Gericht begründet das mit der Bauweise des Fahrzeugs.

© pixabay Eine Autofahrerin muss für einen Rotlichtverstoß ein deutlich höheres Bußgeld zahlen, weil sie in einem SUV unterwegs war. Das Gericht begründet das mit der Bauweise des Fahrzeugs.

Rund jedes vierte neu zugelassen Auto in Deutschland im Jahr 2021 war ein SUV - ein neuer Rekord. Liebhaber dieser Fahrzeuge mögen die höhere Einsteige- und Sitzposition und den Raum, den solch ein Auto in der Regel bietet. Doch SUV sind meist auch größer und schwerer als das Durchschnittsauto - weshalb ein deutsches Gericht nun ein potenziell wegweisendes Urteil gefällt hat.

Das Amtsgericht Frankfurt veröffentlichte am Mittwoch eine Entscheidung vom 3. Juni, die für Fahrerinnen und Fahrer von SUV spannend sein dürfte. Demnach wurde eine Autofahrerin, die in Frankfurt mit ihrem SUV bei Rot in eine Kreuzung gefahren ist, zu einem Bußgeld verdonnert. Doch statt der üblichen 200 Euro, die als Regelstrafe für einen solchen Verstoß festgelegt sind, muss sie 350 Euro zahlen. Zudem erhielt sie ein einmonatiges Fahrverbot.

Als Begründung gab das Gericht die "kastenförmige Bauweise" und die "höher angeordneten Frontstrukturelemente" an, die im Falle eines Unfalls eine größere Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstelle. Einem Pkw in "üblicher Bauweise" gegenüber liege deshalb eine erhöhte Betriebsgefahr vor, erklärt das Gericht.

Die Frau war wegen eines Rotlichtverstoßes mit ihrem BMW am 5. November des vergangenen Jahres geblitzt worden. Zu diesem Zeitpunkt dauerte die Rotphase bereits 1,1 Sekunden an, vorangegangen war eine dreisekündige Gelbphase. Laut Gerichtsurteil liege eine "größere abstrakte Gefährdung durch das geführte Kraftfahrzeug" vor. Der Sinn einer Ampelschaltung sei, querende Verkehrsteilnehmer bei einer Kollision zu schützen. Heißt konkret: Weil die Frau mit einem SUV, der andere Verkehrsteilnehmer durch dessen Bauweise nach Ansicht des Gerichts mehr gefährdet, bei Rot in die Kreuzung gefahren war, muss die Geldbuße höher liegen als im Normalfall.

Das Bußgeld lag aber auch aus einem anderen Grund höher: Die Frau habe bereits mehrere Einträge im Fahreignungsregister, unter anderem weil sie außerorts bereits zu schnell unterwegs gewesen war und ein anderes Mal mit dem Handy am Steuer erwischt worden ist. In der Begründung ließ das Gericht weiterhin offen, welche Autos genau als SUV gelten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.