Gesundheitsrisiko

Besonders gefährlich: Mit dieser Farbe sollten Sie sich auf keinen Fall tätowieren lassen

16.9.2021, 15:32 Uhr
Wer sich tätowieren lassen will, sollte sich über die verwendeten Pigmente informieren.

© Ben Stansall Wer sich tätowieren lassen will, sollte sich über die verwendeten Pigmente informieren.

Bei Tätowierungen werden Farbpigmente in die mittlere Hautschicht gestochen und begleiten den Träger oder die Trägerin meist ein Leben lang.

Komplett unbedenkliche Pigmente gibt es laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung nicht, dafür sei zu wenig über die Wirkung im Körper bekannt. "Hierzu fehlt aus Sicht der gesundheitlichen Risikobewertung noch eine Vielzahl an Daten."

Einige Inhaltsstoffe sind in Deutschland allerdings komplett verboten, geregelt wird das in der sogenannten Tätowiermittelverordnung. Zudem werden die Hersteller für die Sicherheit der Mittel verantwortlich gemacht.

Ab dem Januar 2022 dürfen in der ganzen EU dann nach neuen gesetzlichen Anforderungen an Tattoo-Farben beispielsweise keine Stoffe mehr enthalten sein, die als krebserregend oder erbgutschädigend eingestuft sind.

Diese Tattoo-Farben sind gefährlich

Als besonders riskant gelten Tätowiermittel mit Spezialeffekten wie etwa "Glow-in-the-dark"-Farben. Deren Inhaltsstoffe sind weitgehend unbekannt und sind daher nicht empfehlenswert. Als akute Folgen können in solchen Fällen Infektionen, Fremdkörperreaktionen, Narben oder allergische Reaktionen auftreten, wie das Bundesinstitut für Risikobewertung mitteilt.

Von einigen Tattoo-Farben weiß man zudem bereits, dass sie allergieauslösende Stoffe wie Nickel oder problematische Azofarbstoffe beinhalten. Allergische Reaktionen wurden vor allem bei roten Tattoos beobachtet, doch auch schwarze Tinten enthalten häufig den Ruß-Farbstoff "Carbon Black" und sind damit oft mit krebserregenden aromatischen Kohlenwasserstoffen belastet.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher, dass man sich bestätigen lassen solle, dass die Tattoo-Farbe der deutschen Tätowiermittel-Verordnung und dem Anhang XVII der REACH-Verordnung entspricht. Wichtig ist hierbei, dass die Verordnung im Dezember 2020 aktualisiert wurde.

Außerdem sollten die Farben mindestens Name und Anschrift des Herstellers, Angabe der einzelnen Inhaltsstoffe, die Chargennummer, ein Mindesthaltbarkeitsdatum und Angaben zur Haltbarkeit nach dem Öffnen aufweisen. Diese Informationen sollten Kunden und Kundinnen vom Studio erhalten, allerdings sind die Inhaltsstoffe der Farben laut Verbraucherzentrale häufig falsch deklariert.

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