Betrunken auf dem E-Scooter: Was ist erlaubt?

20.10.2020, 08:18 Uhr
Was viele nicht wissen: Auf E-Scootern gelten die gleichen Alkoholbeschränkungen wie im Auto.

© Christoph Soeder/dpa Was viele nicht wissen: Auf E-Scootern gelten die gleichen Alkoholbeschränkungen wie im Auto.

Ein Viertel der E-Scooter-Nutzer in Deutschland kennt laut einer aktuellen Studie die geltenden Promillegrenzen nicht. Das ergab eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR). Fast die Hälfte (49 Prozent) der Befragten gab an, für E-Scooter würden die gleichen Grenzwerte wie für andere Kraftfahrzeuge gelten. 20 Prozent gingen davon aus, es handele sich um die gleichen Promillegrenzen wie für Fahrradfahrer.

Tatsächlich gelten für E-Scooter-Fahrer dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille unterwegs ist, begeht laut ADAC eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Dies heiße in aller Regel: 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Eine Straftat liege vor, wenn der Kraftfahrzeugführer trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr fahre.


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Auch wenn es darum geht, wo E-Scooter im Straßenverkehr erlaubt sind, zeigten sich in der Befragung Wissenslücken bei den Fahrern: So gaben 18 Prozent an, es sei generell erlaubt, innerorts mit einem E-Scooter auf Gehwegen zu fahren. 27 Prozent meinten, dies sei nur erlaubt, wenn es ausdrücklich durch ein Zusatzschild genehmigt sei. Nach ADAC-Angaben ist das Fahren mit einem E-Tretroller auf dem Gehweg mit einem Bußgeld von bis zu 30 Euro belegt.

Für die aktuelle Untersuchung im Auftrag des DVR wurden vom 11. bis 24. August 1003 Menschen ab 14 Jahren befragt, die seit der Einführung der E-Scooter diese mindestens einmal genutzt haben.

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