Bis zu 50.000 Euro Strafe: Töten von Wespen kann teuer werden

4.8.2022, 09:47 Uhr
Bis zu 50.000 Euro Strafe: Töten von Wespen kann teuer werden

© Imago/localpic

Kaum sitzt man mit einem Eisbecher auf der Terrasse oder mit einer Bratwurstsemmel auf der Bierbank, sind sie schon zur Stelle: Wespen haben genau wie Menschen Lust auf Leckereien und können mit ihrer Penetranz die Sommeridylle zerstören. Dabei werden die gelb-schwarz-geringelten Insekten mitunter ziemlich angriffslustig. Der Griff zur Fliegenklatsche oder Zeitung ist da naheliegend, um sich den unangenehmen Stachel vom Leib zu halten.

Tötung wildlebender Arten kann mit Bußgeld geahndet werden

Doch Vorsicht: Wie alle wildlebenden Tiere dürfen auch Wespen nicht ohne triftigen Grund getötet werden. Im Falle einer Anzeige kann das sogar mehrere tausend Euro kosten - und das schon bei gewöhnlichen Arten. Denn alle wildlebenden Tiere sind durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt, es ist verboten, sie "mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten", heißt es dort in Paragraf 39. Wer trotzdem ein Tier tötet, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Und die kann geahndet werden: Angefangen bei der gebührenfreien Verwarnung können auch Bußgelder fällig werden. Bei nicht besonders geschützten Arten sind bereits bis zu 5000 Euro möglich, heißt es im Bußgeldkatalog 2022.

Bienen und Hummeln stehen unter besonderem Schutz

Wesentlich teurer wird es, wenn man eine besonders geschützte Art meuchelt: Dann steigt das Bußgeld auf bis zu 50.000 Euro. Darunter fallen zum Beispiel seltene Kreisel- und Kopfhornwespen, aber auch Hornissen und alle heimischen Bienen- und Hummelarten zählen dazu. Eine vollständige Liste der geschützten Arten ist in der Bundesartenschutzverordnung aufgeführt.

Dass solche horrenden Bußgelder aber tatsächlich verhängt werden, ist eher unwahrscheinlich. "Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde", heißt es beim Landesamt für Umwelt. Zuständig sind die unteren Naturschutzbehörden der Landratsämter. Und die werden erst aktiv, wenn ein Fall angezeigt wird. "Darüber ob und in welcher Höhe solche Geldbußen verhängt worden sind, liegen uns keine Informationen vor."

Eine Ausnahme gibt es übrigens: Wenn Allergiker eine Wespe im Angriff töten, ist das Notwehr und wird nicht geahndet.

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