Chef der Identitären Bewegung bekommt Waffenlizenz nicht zurück

25.4.2019, 22:06 Uhr
Rechtsanwalt Matthias Brauer steht in einem Gerichtssaal im bayerischen Verwaltungsgericht. Er vertritt den Bundesleiters der Identitären Bewegung, Nils Altmieks, gegen den Freistaat Bayern.

© Karl-Josef Hildenbrand, dpa Rechtsanwalt Matthias Brauer steht in einem Gerichtssaal im bayerischen Verwaltungsgericht. Er vertritt den Bundesleiters der Identitären Bewegung, Nils Altmieks, gegen den Freistaat Bayern.

Der Bundesvorsitzende der rechtsextremen Identitären Bewegung, Nils Altmieks, erhält seinen Waffenschein nicht zurück. Das Verwaltungsgericht Ansbach wies die Klage des 32-Jährigen am Donnerstag ab. Zur Begründung sagte der Vorsitzende Richter Olgierd Adolph, als langjähriger Bundeschef beeinflusse er maßgeblich eine Organisation, deren Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien. Die Kammer bejahe damit die Einschätzung des bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz.

Außerdem habe der Kläger Meinungen nicht nur am Rande der Legalität geäußert, sondern sich bei drei Störaktionen der Identitären Bewegung unter anderem wegen Hausfriedensbruchs strafbar gemacht, so Adolph. Der Kläger weise zudem eine Nähe zu der in Deutschland seit 2009 verbotenen Heimattreuen Deutschen Jugend auf. In dem rechtsextremen Jugendverband sei er zwar nicht Mitglied gewesen, habe dort aber an Zeltlagern teilgenommen und sei als Redner aufgetreten, erläuterte der Richter. Von dem Verband habe sich Altmieks nicht hinreichend distanziert, sondern seine Auftritte dort bagatellisiert. "Das Risiko, dass der Kläger die Waffen missbräuchlich verwendet, hat nicht die Allgemeinheit zu tragen", betonte Adolph.

Der Anwalt Altmieks, Matthias Brauer, hatte argumentiert, die Identitäre Bewegung stehe auf dem Boden des Grundgesetzes. Von der Heimattreuen Deutschen Jugend habe sein Mandant vor zehn Jahren Abstand genommen, weil sie nicht seinen Vorstellungen entsprochen habe. Altmieks, der nicht vor Gericht erschien, hatte gegen den Widerruf seiner waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnis sowie gegen die Ungültigkeitserklärung seines Jagdscheins geklagt - über diesen wird in einem gesonderten Verfahren entschieden.

Nach einer Sicherheitsüberprüfung hatte das Landratsamt Erlangen-Höchstadt Altmieks die Erlaubnisse widerrufen und seine Waffen im Jahr 2016 eingezogen. Nach Angaben eines Gerichtssprechers waren dies eine halbautomatische Kurzwaffe, zwei Repetierbüchsen und eine Jagdflinte. Neben der Waffenlizenz hatte das Landratsamt auch die sprengstoffrechtliche Erlaubnis entzogen. Diese hatte er laut dem Gerichtssprecher für die Ausübung seines Berufs als Bauingenieur.

Der bayerische Verfassungsschutz beobachtet die Identitäre Bewegung seit 2016 als rechtsextremistische Organisation. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte den Verein in seinem Bericht 2017 als sogenannten Verdachtsfall ein. Die Bewegung hat nach Angaben der Behörde bundesweit rund 500 Mitglieder. Entstanden ist sie 2012 als deutscher Ableger der französischen "Génération identitaire". Die Mitglieder verstehen sich als Patrioten, die gewaltfrei für die eigene "ethnokulturelle Identität" eintreten. Altmieks ist nach eigenen Angaben seit 2014 Bundesvorsitzender in Deutschland.

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