Corona-Test: Wann zahlen die Krankenkassen, wann der Patient?

4.3.2020, 17:45 Uhr
Die Entscheidung obliegt direkt den Ärzten, ob ein Rachenabstrich bei einem Patienten genommen und an ein Labor geschickt wird oder nicht.

© Marijan Murat, dpa Die Entscheidung obliegt direkt den Ärzten, ob ein Rachenabstrich bei einem Patienten genommen und an ein Labor geschickt wird oder nicht.

Damit obliegt die Entscheidung direkt den Ärzten, ob ein Rachenabstrich bei einem Patienten genommen und an ein Labor geschickt wird oder nicht. Um das Ansteckungsrisiko zu verringern, wurden die "Indikationskriterien" zur Testung auf das Virus ausgeweitet, erläuterte die KBV.

Zuvor galt die Kostenübernahme nur für Tests bei Patienten mit Symptomen, die entweder Kontakt zu einem bestätigten Fall hatten oder innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem Risikogebiet waren - also etwa in der chinesischen Stadt Wuhan oder der italienischen Region Lombardei.



"Patienten sollten nicht einfach quer durch die Stadt direkt zur Arztpraxis fahren", empfiehlt KBV-Sprecher Roland Stahl. Wer glaubt, er könne den Coronavirus in sich tragen, sollte unbedingt vorher in der Arztpraxis anrufen.

Der weitere Fortgang hänge davon ab, welche Regelung im jeweiligen Bundesland gilt. Entweder werde der Patient an ein Krankenhaus verwiesen oder einen Amtsarzt, erklärt Stahl. Oder aber es werde ein eigener Termin in der Arztpraxis außerhalb der regulären Praxiszeit vereinbart. Unter Umständen könne der Arzt auch zum Patienten nach Hause kommen.


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Ärzte sind übrigens verpflichtet, alle begründeten Verdachts-, Krankheits- und Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus dem örtlichen Gesundheitsamt zu melden. Die Meldung – inklusive dem Namen und den Kontaktdaten der betroffenen Person – muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen.

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