Gesetzlich verboten

Darum sollten Sie Ihren Personalausweis nie als Pfand hinterlegen

Svenja Strunz

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5.7.2022, 14:01 Uhr
Das Gesetz über Personalausweise besagt, dass die Hinterlegung von Reisepässen und Personalausweisen als Pfand nach deutschem Recht unzulässig ist.

© Karl-Josef Hildenbrand/dpa Das Gesetz über Personalausweise besagt, dass die Hinterlegung von Reisepässen und Personalausweisen als Pfand nach deutschem Recht unzulässig ist.

Egal ob in Deutschland oder im Ausland, bei einem Verleih oder Ähnlichem wird immer wieder ein Personalausweis als Pfand gefordert. Die meisten geben dieser Forderung ohne zu zögern nach, schließlich bekommt man den Ausweis ja wieder.

Personalausweis nicht als Pfand zulässig

Was viele jedoch nicht wissen: Das Gesetz über Personalausweise besagt, dass die Hinterlegung von Reisepässen und Personalausweisen als Pfand nach deutschem Recht unzulässig ist. Bereits in § 1 Abs. 1 Satz 3 heißt es: „Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben“. Wichtig „Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung“.

Konkret heißt das, wenn die Polizei nach ihrem Ausweis fragt, müssen Sie ihn herzeigen. Dieser darf ihn sogar an sich nehmen und sicherstellen. Einem Verleih dagegen ist dies nicht gestattet.

Abgesehen davon sind Personalausweis und Reisepass laut dem Gesetz Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und daher nicht als Pfand geeignet. Besonders wegen der im Chip des Personalausweises hinterlegten persönlichen Daten und der möglichen Online-Verwendung sollten Sie ihren Ausweis niemals an Dritte geben.

Alternativen zum Ausweis-Pfand

Doch wie gehen Sie am besten mit der Situation um, wenn ein Ausweis als Pfand gefordert wird? Am besten weisen sie höflich auf die Rechtslage hin und fragen nach einer anderen Möglichkeit oder bieten andere Wertgegenstände als Alternative an.

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