Mietrecht

Kuriose Gerichtsentscheidung: Duschen im Stehen kann vertragswidrig sein

4.8.2021, 09:40 Uhr
Duschen im Stehen kann für Mieter Konsequenzen haben. 

© pixabay Duschen im Stehen kann für Mieter Konsequenzen haben. 

Auf der Suche nach der passenden Wohnung unterscheiden Mieter oft zwischen einem Badezimmer mit Dusche und einem Badezimmer mit Badewanne. Doch auch wer eine Badewanne besitzt, nutzt diese nicht nur zum Baden, sondern auch zum Duschen. Das kann Mietern nun zum Verhängnis werden.

Beim Duschen und Baden entsteht Feuchtigkeit, die bei falschem Lüften Schimmelbildung begünstigen kann. Im Extremfall entstehen dadurch wiederum Bauschäden oder Mängel an der gemieteten Wohnung. Die Nutzung der Dusche im Badezimmer kann deshalb mietrechtlich geregelt sein. Das gilt vor allem dann, wenn beispielsweise nicht die ganze Wand im Badezimmer gefliest ist, wie myhomebook.de berichtet.


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Bereits durch zwei Gerichtsurteile wurde bestätigt, dass das Duschen im Stehen für Mieter zum Verhängnis werden kann. Das Landgericht Köln verhandelte einen Fall, bei dem ein Ehepaar bereits seit 1984 in einer Wohnung wohnte. Im Badezimmer waren die Wände nur zur Hälfte gefliest. Durch die Benutzung der Dusche kamen Wasserspritzer an die ungeschützte Wandflächen und es bildete sich Schimmel. Aus diesem Grund verklagte das Ehepaar seinen Vermieter, damit er den Schimmel beseitige. Außerdem hatten die Mieter vor, die Miete über mehrere Jahre hinweg um zehn Prozent zu kürzen.

Die Richter in Köln gaben dem Vermieter Recht: Aufgrund der geringen Fliesenhöhe sei das Duschen im Stehen in der Badewanne tatsächlich vertragswidrig. Das Badezimmer sei für eine derartige Nutzung nicht geeignet. Auch ein weiteres Gerichtsverfahren bestätigte die Schuld der Mieter bei Schimmelbildung im Bad. Dabei ging es um den Bereich oberhalb eines Fliesenspiegels, der beim stehenden Duschen in der Badewanne nass wurde. Das Landgericht Köln entschied erneut, dass der Vermieter nicht für die Beseitigung des Schimmels zuständig sei.