Corona

Astrazeneca und dann Biontech: Gilt man mit Kreuzimpfung als vollständig geimpft?

21.5.2021, 10:09 Uhr

Auch dann gilt man nach Ablauf von 14 Tagen nach der zweiten Impfung in Deutschland als vollständig geimpft, teilt eine Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums mit.

Die genaue Begründung finden Sie hier: "Gemäß § 2 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) ist ein Impfnachweis ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2, wenn die zugrundeliegende Schutzimpfung mit einem oder mehreren vom Paul-Ehrlich-Institut genannten Impfstoffe erfolgt ist. Die zulässigen Impfstoffe sind auf der Seite des Paul-Ehrlich-Instituts aufgeführt."


Durststrecke: Wie es bei den Impfungen in Bayern weitergeht


Die Begründung der SchAusnahmV führe hierzu außerdem auf Seite 15 auf: "Auf der (…) Internetseite sind Angaben darüber aufzunehmen, für welchen der in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffe welche Anzahl von Einzelimpfungen für das Erreichen eines vollständigen Impfschutzes erforderlich sind. Außerdem ist anzugeben, welche Impfstoffe im Rahmen vom Kreuzimpfungen verwendet werden können. Die Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) hat am 1. April 2021 ihre COVID-19-Impfempfehlung aktualisiert. Sie empfiehlt Personen unter 60 Jahren, die bereits eine erste Impfstoffdosis mit der COVID-19 Vaccine AstraZeneca (Vaxzevria) erhalten haben, anstelle der zweiten AstraZeneca-Impfstoffdosis eine Dosis eines mRNA-Impfstoffs zu verabreichen (heterologes Impfschema). Entsprechend gilt dieser Personenkreis ebenfalls als vollständig geimpft im Sinne dieser Verordnung."

Die Impfung muss natürlich entsprechend nachgewiesen werden, damit die Lockerungen greifen. Welche dies sind und welche Nachweise zählen, lesen Sie hier.

Verwandte Themen