Für knapp 350 Euro: Nürnbergerin kauft ungültige Club-Tickets über Viagogo

27.7.2019, 05:55 Uhr

Superstar Ed Sheeran siegte 2018 gegen die Onlinebörse Viagogo, die als eine der erfolgreichsten Zweitmarktplattformen für Eintrittskarten in Europa gilt: Für seine Konzerte 2019 in Deutschland gab es nur personalisierte Tickets, ein Weiterverkauf war verboten. Damit wehrte sich der Sänger gegen horrende Schwarzmarktpreise. Egal ob Sport- oder Kulturveranstaltungen – wer Karten übrig hat, kann sie bei Viagogo online anbieten. Zu jedem Preis. Wie übel es Kunden der Plattform ergehen kann, erlebte die Nürnbergerin Mechthild Gabler (Name geändert). Sie war mit ihrem Mann im Urlaub, als sie auf die Idee kam, sich das Testspiel des 1.FC Nürnberg gegen Paris Saint-Germain ansehen zu wollen. Sie rief ihren 20-jährigen Sohn in Nürnberg an und bat ihn, vier Karten zu besorgen. Der klickte sich ins Internet und weil Viagogo mit als erstes auftauchte, orderte er dort vier Tickets für Block 16, Gegengerade. Der Wucherpreis: 342 Euro. Regulär kosten die Karten 25 Euro das Stück.


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Die Verbraucherzentrale Bayern hat sich das Geschäft mit Konzerttickets im Frühjahr in München genauer angeschaut: Im Schnitt kosteten die Karten auf Viagogo fast drei Mal so viel wie der Originalpreis. Die leicht zu übersehenden Buchungsgebühren plus Mehrwertsteuer betrugen je nach Veranstaltung zwischen acht und 92 Euro pro Ticket - im Durchschnitt lagen sie bei 22 Euro.

"Sehr viele Beschwerden, die wir von Verbrauchern bekommen, betreffen Viagogo", sagt Tatjana Halm, Referatsleiterin Markt und Recht bei der Verbraucherzentrale Bayern. Die Plattform sehe aus wie ein offizielles Ticket-Verkaufsportal, "die Kunden erkennen nicht, dass sie sich auf einer Onlinebörse befinden" und das ganze Risiko tragen, wenn etwas mit den Karten nicht stimmt.

Gründe für den Ärger gibt es laut Halm viele: Zu teure Karten, Tickets, die den Käufer gar nicht oder erst kurz vor dem Sportevent oder Konzert erreichen, personalisierte Karten, die nicht übertragbar und damit für den Käufer wertlos sind. Mechthild Gabler kennt im Unterschied zu ihrem Sohn den schlechten Ruf der Onlineplattform und fragte vor dem Paris-Spiel vorsichtshalber beim 1. FCN nach, ob ihre Familie mit den Karten überhaupt ins Stadion kommt. Zumal auf den Tickets der Name der ursprünglichen Käuferin stand, allerdings mit einer Adresse in Nürnberg, an der sich ein großes Handelsunternehmen und keine Wohnungen befinden. "Das hat uns gewundert", sagt die 58-Jährige. Verbraucherschützer vermuten hingegen schon lange, dass Weiterverkäufer im großen Stil und auch unter falschen Angaben über Viagogo abkassieren.

Für Familie Gabler ging die Geschichte schlecht aus: Der Club erklärte die Karten für ungültig, sie mussten neue kaufen. "Der 1. FCN bestätigte uns schriftlich, dass wir mit den Online-Tickets nichts anfangen konnten", sagt Gabler. Sie versucht jetzt, das Geld von Viagogo zurück zu kriegen. Halm rät geprellten Kunden, sich an die schweizerische Schlichtungsbehörde zu wenden. Über die Plattform an sein Geld kommen zu wollen, sei so gut wie aussichtslos.

Die Bayerische Verbraucherzentrale hat gegen Viagogo geklagt. Das Landgericht München I urteilte im Juni, dass Kunden ein Recht darauf haben, die Kontaktdaten des Ticketverkäufers zu bekommen. Außerdem dürfe Viagogo nicht mehr damit werben, dass alle Tickets gültig sind, sagt Halm. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.

Halm hofft aber, dass es immer mehr Kunden davon abhält, die Plattform zu nutzen. Der 1.FCN warnt laut Sprecherin Katharina Fritsch Fans davor, unautorisierte Zweitmarktplattformen zu nutzen. "Sofern wir vorab Kenntnis dort zur Verfügung gestellter Tickets erlangen, werden diese im Ticketsystem gesperrt."

Im Fall von Gablers Karten sei dem Club bekannt gewesen, dass diese bei Viagogo weiterverkauft worden waren. Auf Nachfrage teilt Viagogo mit, dass Verkäufer gar keinen Anreiz hätten, gefälschte Karten oder solche, die auf Grund einer Personalisierung nicht weiter verkauft werden könne, anzubieten. Die Verkäufer bekämen ihr Geld nämlich erst, wenn der Käufer in der Veranstaltung war. Wenn es Probleme mit Karten gebe, sorge man für einen Ausgleich oder erstatte die Kosten.

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