Änderungen im Winter

Gasrechnung, Deutsche Bahn, Post, Rente: Was sich ab Dezember alles ändert

Isabel Pogner

Online-Redaktion

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1.12.2022, 12:46 Uhr
Am 8. Dezember sollen um 11 Uhr Warnsysteme für den Bevölkerungsschutz getestet werden. Unter anderem soll die höchste Warnstufe an alle Handys verschickt werden, um den sogenannten Cell Broadcast zu testen, der ab Februar 2023 regulär für Bevölkerungswarnungen genutzt werden soll. Aber auch andere Warnkanäle wie Warn-Apps, Anzeigetafeln, Sirenen, Radio und Fernsehen sollen getestet werden.
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Warn-SMS am 8. Dezember

Am 8. Dezember sollen um 11 Uhr Warnsysteme für den Bevölkerungsschutz getestet werden. Unter anderem soll die höchste Warnstufe an alle Handys verschickt werden, um den sogenannten Cell Broadcast zu testen, der ab Februar 2023 regulär für Bevölkerungswarnungen genutzt werden soll. Aber auch andere Warnkanäle wie Warn-Apps, Anzeigetafeln, Sirenen, Radio und Fernsehen sollen getestet werden. © Fabian Sommer/dpa/Illustration

Der Winterfahrplan der Deutschen Bahn startet am 11. Dezember 2022. Die wichtigsten Änderungen: eine schnellere Verbindung zwischen NRW und Bayern, 60 Prozent mehr Kapazität am Frankfurter Flughafen und mehr Nachtzüge. Außerdem erhöhen sich die Fahrpreise um ungefähr fünf Prozent. 
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Bahn wechselt zu Winterfahrplan

Der Winterfahrplan der Deutschen Bahn startet am 11. Dezember 2022. Die wichtigsten Änderungen: eine schnellere Verbindung zwischen NRW und Bayern, 60 Prozent mehr Kapazität am Frankfurter Flughafen und mehr Nachtzüge. Außerdem erhöhen sich die Fahrpreise um ungefähr fünf Prozent.  © Christian Spicker via www.imago-images.de

Gaskunden werden im Dezember von der Abschlagszahlung freigestellt. Wessen Abschlag per Lastschrift vom Konto geht, muss nichts weiter tun. Wer per Dauerauftrag oder händisch überweist, muss die Zahlung manuell anpassen. Bei Fernwärmekunden läuft es laut N-Ergie etwas anders: Diese bezahlen wie gewohnt ihren Abschlag und bekommen im Laufe des Dezembers die Soforthilfe überwiesen. Bei Mietern, die keinen Vertrag mit dem Energieversorger haben, erhält der Vermieter die Soforthilfe. Die muss er 2023 mit der Nebenkostenabrechnung weitergeben. 
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Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden

Gaskunden werden im Dezember von der Abschlagszahlung freigestellt. Wessen Abschlag per Lastschrift vom Konto geht, muss nichts weiter tun. Wer per Dauerauftrag oder händisch überweist, muss die Zahlung manuell anpassen. Bei Fernwärmekunden läuft es laut N-Ergie etwas anders: Diese bezahlen wie gewohnt ihren Abschlag und bekommen im Laufe des Dezembers die Soforthilfe überwiesen. Bei Mietern, die keinen Vertrag mit dem Energieversorger haben, erhält der Vermieter die Soforthilfe. Die muss er 2023 mit der Nebenkostenabrechnung weitergeben.  © IMAGO/Heinz Gebhardt, IMAGO/Heinz Gebhardt

Rentner erhalten eine Energiepreispauschale, wenn sie zum 1. Dezember Anspruch auf eine Rente oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz haben. Die 300 Euro sollen bis zum 15. Dezember automatisch von der Rentenkasse ausgezahlt werden. 
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300 Euro für Rentner

Rentner erhalten eine Energiepreispauschale, wenn sie zum 1. Dezember Anspruch auf eine Rente oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz haben. Die 300 Euro sollen bis zum 15. Dezember automatisch von der Rentenkasse ausgezahlt werden.  © Christin Klose, dpa

Wegen der Pandemie war der Verkauf von Silvesterböllern in den vergangenen zwei Jahren verboten. 2022 gibt's die Feuerwerkskörper wieder in den Geschäften. Manche Verbotszonen bleiben allerdings bestehen, auch in Nürnberg. Das bedeutet: Rund um die Burg dürfen keine Raketen starten. Auch am Hauptmarkt und rund um die Lorenzkirche gilt Böllerverbot. 
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Böllern wieder erlaubt

Wegen der Pandemie war der Verkauf von Silvesterböllern in den vergangenen zwei Jahren verboten. 2022 gibt's die Feuerwerkskörper wieder in den Geschäften. Manche Verbotszonen bleiben allerdings bestehen, auch in Nürnberg. Das bedeutet: Rund um die Burg dürfen keine Raketen starten. Auch am Hauptmarkt und rund um die Lorenzkirche gilt Böllerverbot.  © Christophe Gateau, dpa

Ab dem 1. Dezember wird die "E-Post" eingestellt. Mit dem Service können Nutzer digital einen Brief erstellen. Die Post druckt den dann aus und schickt ihn ab. Den Service gab es 12 Jahre lang, jetzt wird er durch ein anderes System ersetzt. Zumindest für Privatkunden. Geschäftsbriefe sollen weiter via E-Post versendet werden können. Alle anderen sollen ab Dezember ihre Post komplett digital verschicken können.  
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Deutsche Post stellt Service ein

Ab dem 1. Dezember wird die "E-Post" eingestellt. Mit dem Service können Nutzer digital einen Brief erstellen. Die Post druckt den dann aus und schickt ihn ab. Den Service gab es 12 Jahre lang, jetzt wird er durch ein anderes System ersetzt. Zumindest für Privatkunden. Geschäftsbriefe sollen weiter via E-Post versendet werden können. Alle anderen sollen ab Dezember ihre Post komplett digital verschicken können.   © Norbert Schulz / deutzmann.netvia www.imago-images.de, imago images / Deutzmann