Geburtstag feiern trotz Corona: Was erlaubt ist - und was nicht

25.6.2020, 12:40 Uhr
Kuchen, Sekt und Kerzen - das ist beim Geburtstag feiern seit Montag auch im größeren Kreis wieder möglich.

© ChristArt - Fotolia Kuchen, Sekt und Kerzen - das ist beim Geburtstag feiern seit Montag auch im größeren Kreis wieder möglich.

Seit dem 22. Juni sind in Bayern private Feiern oder Treffen von Vereinen trotz der weiterhin bestehenden Kontaktbeschränkungen wieder erlaubt. Eine Geburtstagsfeier ist mit bis zu 50 Gästen im Innenbereich und bis zu 100 Besuchern im Freien wieder möglich. So steht es in der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung. Wichtig dabei ist jedoch, dass die Party nicht von beliebigen Personen besucht wird, sondern nur für geladene Gäste zugänglich ist. Der Teilnehmerkreis muss im Falle einer Infektion nachvollziehbar sein. Zudem muss der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gästen eingehalten werden. In geschlossenen Räumen muss der Gastgeber für eine regelmäßige Belüftung sorgen. Im privaten Bereich entfällt die Maskenpflicht.

Wer seinen Geburtstag statt im heimischen Garten lieber in einem Restaurant oder Biergarten feiern möchte, der muss bei der Gästeanzahl Abstriche machen. An einem Tisch dürfen nur Verwandte und Angehörige zweier Haushalte oder Gruppen von maximal zehn Personen sitzen. Auch hier gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern. Zudem müssen die Gäste ihre Kontaktdaten angeben, um im Falle einer Infektion benachrichtigt zu werden. Den Mundschutz dürfen die Gäste nur ablegen, wenn sie am Tisch sitzen. Beim Betreten oder Verlassen des Lokals oder der Außengastronomie sowie beim Gang zur Toilette gilt die Maskenpflicht. Eine Sperrstunden gibt es dafür nicht mehr. Jeder darf solange feiern, bis der Wirt die Pforten schließt.


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Wer eine wilde Sause in einer Bar oder Diskothek für seinen Geburtstag geplant hat, der muss sich weiterhin gedulden. Wann Nachtclubs oder Tanzlokale wieder öffnen dürfen in Bayern, ist noch nicht bekannt. Die hier beschriebenen Regeln gelten übrigens nicht nur für Geburtstage, sondern auch für Hochzeiten oder anderweitige Feiern mit einem festen Gästekreis.


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