Gericht kippt Maskenpflicht für Grundschüler in Bremen

22.4.2021, 18:56 Uhr
An Grundschulen in Bremen und Bremerhaven gilt vorerst keine Maskenpflicht. 

© Robert Michael, dpa An Grundschulen in Bremen und Bremerhaven gilt vorerst keine Maskenpflicht. 

In der aktuellen Corona-Verordnung heißt es, dass die Maskenpflicht gilt, sobald der Inzidenzwert in Bremen oder Bremerhaven über 100 steigt und dies nicht "auf ein oder mehrere konkrete Ausbruchsgeschehen außerhalb von Schulen zurückzuführen" ist. Das sei nicht ausreichend definiert, da Schüler und Eltern nicht feststellen können, in welchem Fall diese Voraussetzung erfüllt ist. Es werden keine offiziellen Daten dazu veröffentlicht.

Das Gericht stellt in ihrer Entscheidung auch klar, dass sie sich durchaus für Alltagsmasken im Unterricht aussprechen, "um das Infektionsgeschehen im Schulbetrieb zu reduzieren und zu kontrollieren". Es sei grundsätzlich eine geeignete, erforderliche und angemessene Maßnahme, es scheitere lediglich an der formalen Ebene. Die körperliche Unversehrtheit werde durch das Tragen der Maske nicht verletzt - es sei lediglich ein "bloßer Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit".


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Einem Eilantrag gegen die verpflichtende Corona-Testung im Präsenzunterricht wurde hingegen nicht stattgegeben. Eltern hatten Klage eingereicht, da durch die Tests Schmerzen und eventuelle Verletzungen resultieren könnten. Die Richter entschieden hier allerdings: "Selbst wenn man annähme, dass die Testung in die körperliche Unversehrtheit der betroffenen Schülerinnen und Schüler eingreife, sei der Eingriff bei zu unterstellender sachgemäßer Anwendung als gering anzusehen."

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