"Ereignis der Zeitgeschichte"
„Honig-Streit“ Runde 2: Jan Böhmermann kassiert vor Gericht erneut Schlappe gegen Imker
19.7.2024, 18:11 UhrSüß wie Honig ist der Streit zwischen Jan Böhmermann und einem Imker schon lange nicht mehr. Was wie ein Scherz klingt, der aus seiner Sendung " ZDF Magazin Royale" stammt, hat sich zu einer bitteren Pille für Jan Böhmermann entwickelt. Genau genommen der zweiten in Folge, die er nun schlucken muss: Der Satiriker unterliegt im "Honig-Streit" erneut gegen den sächsischen Imker Rico Heinzig .
Zuvor hatte Böhmermann den Bienenzüchter in seiner Sendung "ZDF Magazin Royale" vorgeführt. Als Retourkutsche für diesen Beitrag warb Heinzig mit Böhmermanns Konterfei und Namen für seinen Honig. Das Ganze sei als Satire zu verstehen, so Heinzig. Der Satiriker hingegen sah das anders. Das Oberlandesgericht Dresden gab dem Imker nun recht und wies die Berufung in einem Eilverfahren des prominenten Moderators gegen ein Urteil des Landgerichtes Dresden vom Februar zurück.
Angefangen hatte der Konflikt mit einem Beitrag der Sendung "ZDF Magazin Royale" vom 3. November 2023, in der Böhmermann Firmen kritisiert hatte, die Bienenpatenschaften an Unternehmen vergeben und das als Engagement für Nachhaltigkeit und Artenschutz deklarierten. Das sei nichts anderes als "Beewashing" - der Begriff meint eine Form des sogenannten Greenwashings, also irreführende Werbung mit angeblichen ökologischen Vorzügen eines Produkts. Als Beispiel wurden Heinzig und dessen My Honey GmbH gezeigt, die Beklagter in den Verfahren war.
Heinzig drehte den Spieß um und versah Honig aus seiner Produktion mit einem entsprechenden "Beewashing"-Etikett. In einem Dresdner Supermarkt platzierte er einen Papp-Aufsteller, der Namen und Bild des Prominenten mit dem Zusatz "Führender Bienen- und Käferexperte empfiehlt" zeigte. Böhmermann sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt, schickte Heinzigs Firma MyHoney daraufhin eine Unterlassungsaufforderung und legte dann mit dem Erlass einer einstweiligen Verfügung nach.
Der 4. Zivilsenat des OLG sah in der Werbeaktion nun ein "Ereignis der Zeitgeschichte" und attestierte zugleich einen satirischen Charakter. Zugleich sei ein Informationsbedürfnis befriedigt worden. Die Werbung habe dazu geführt, dass über das Thema insgesamt diskutiert werde - auch über die Frage, wie Werbung gemacht werden darf und Journalismus im Zusammenhang mit Satire gestaltet werden kann, sagte der Vorsitzende Richter Markus Schlüter. Zudem machte er geltend, dass auch Böhmermann in seiner Sendung ein Foto von Heinzig verwendet hatte.
Nach Ansicht des Gerichtes greift die Werbung mit Böhmermanns Namen zwar in dessen Rechte ein. "Angesichts der erkennbar satirischen Auseinandersetzung sowie des Umstandes, dass die Werbung nicht der alleinige Zweck der Aktion gewesen sei, sondern sich der Verfügungsbeklagte damit auch gegen die Vorwürfe in der Sendung zur Wehr habe setzen wollen, gehe das Recht auf Meinungsäußerung in der gebotenen Gesamtabwägung dem Interesse des Verfügungsklägers am Schutz seiner Namensrechte vor", hieß es.
Schon in der ersten Instanz wurde dem Imker in weiten Teilen recht gegeben. Der Eilantrag Böhmermanns, jegliche Werbung mit seinem Namen oder seinem Bild zu verbieten, blieb vor dem Landgericht erfolglos. Im Juni war eine gütliche Einigung gescheitert. Böhmermann war auch bei der neuerlichen Entscheidung nicht anwesend. Auch sein Anwalt erschien nicht.
Heinzig nahm als Inhaber der Firma MyHoney die Entscheidung mit einem Lächeln zur Kenntnis. Nun will er den bislang "verbotenen Honig" wieder im Online-Shop anbieten. "Der Ball liegt jetzt bei Herrn Böhmermann. Ich bin kein Streithansel, ich war noch nie einer. Ich würde ja vorschlagen, man begräbt das Kriegsbeil", sagte Heinzig. Zugleich lud er Böhmermann noch einmal zum Besuch seiner Imkerei ein. Der Imker machte aber auch klar, dass im besten Fall Leute in ähnlicher Lage wie er animieren könne, sich zu wehren.
Gegen die Entscheidung des OLG im Eilverfahren ist ein Rechtsmittel nicht mehr möglich. Böhmermann könnte nun ein Hauptsacheverfahren am Landgericht Dresden anstrengen und im weiteren Verlauf bei Bedarf das Oberlandesgericht und den Bundesgerichtshof anrufen.