Impfpflicht und Wahlen: Das ändert sich im März 2020

1.3.2020, 11:13 Uhr

Seit dem 1. März an müssen Kinder in Kitas und Schulen bundesweit gegen Masern geimpft sein. Neben Änderungen bei der Impfpflicht stehen auch die Kommunalwahlen in Bayern am 15. März an, außerdem gibt es einige Gesetzesänderungen im Bereich des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Alle Informationen können Sie in unserer Bildergalerie nachlesen:

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