Faktencheck

Keine Haft wegen nicht bezahltem Rundfunkbeitrag

17.6.2021, 21:56 Uhr
Jeder Haushalt in Deutschland muss den Rundfunkbeitrag bezahlen.

© Nicolas Armer, dpa Jeder Haushalt in Deutschland muss den Rundfunkbeitrag bezahlen.

Der Fall des Mannes aus Borken im Münsterland beschäftigte die Behörden über mehrere Monate hinweg. Auf auf Facebook (archiviert) und Telegram (archiviert) gingen Fotos viral. Der Inhalt: Der Mann müsse in Haft, weil er seine "GEZ" nicht gezahlt hatte. So hieß der Rundfunkbeitrag früher. Richtig ist, dass kein Rundfunkbeitrag entrichtet wurde, weswegen sich die zuständige Vollstreckungsbehörde einschaltete - die Stadt Borken. Sie wollte eine Vermögenseinkunft einholen, die der Mann allerdings verweigerte.

Jeder muss Rundfunkbeitrag zahlen

In Deutschland muss jeder Haushalt den Rundfunkbeitrag bezahlen - egal, ob öffentlich-rechtliche Angebote genutzt werden oder nicht. So ist es im Rundfunkstaatsvertrag festgelegt. Der Mann ist aber schlussendlich nicht wegen der nicht bezahlten Gebühren im Gefängnis, sondern weil er die Vermögenseinkunft verweigerte.

Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) als Gläubiger beantragte auf eben diese Verweigerung hin einen Haftbefehl, der gerichtlich erlassen wurde. Mehrere Beschwerden dagegen wurden von Gerichten zurückgewiesen. Auch eine Verfassungsbeschwerde blieb erfolglos. Der Mann ist nun seit Februar in Haft.

Keine gewöhnliche Haftstrafe

Juristisch handelt es sich hierbei um eine Erzwingungshaft. Diese unterscheidet sich von einer gewöhnlichen Haftstrafe. Ziel ist es, den Mann zu Offenlegung seines Vermögens zu bewegen. Somit hat die Haft zumindest nicht direkt etwas mit dem Nichtbezahlens des Rundfunkbeitrags zu tun.

Ebenfalls anders als auf dem Foto auf Facebook dargestellt handelt es sich nicht um ein Urteil, sondern um einen von einem Gericht erlassenen Haftbefehl, wie das Landgericht mitteilt. Eine Straftat liegt nicht vor, nur ein sogenannter vollstreckbarer Titel.

Der Mann könnte aus der Erzwingungshaft entlassen werden, wenn er entweder der Forderung nach Vermögenseinkunft nachkommt oder der WDR als Gläubiger den Antrag zurückziehen würde.

Verwandte Themen


Keine Kommentare