Corona in Bayern

Kontaktbeschränkungen: Zählen Geimpfte bei Drei-Haushalte-Regel dazu?

31.8.2021, 14:13 Uhr

Die aktuellen Regeln zur Kontaktbeschränkung gibt es zwar schon länger, durch steigende Inzidenzwerte werden sie aber wieder für mehr Menschen in Bayern wichtig: Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 50 oder mehr darf man sich nur noch mit zwei weiteren Haushalten verabreden. Dabei sind insgesamt maximal zehn Personen erlaubt.

Nicht zur Personenzahl gerechnet werden dabei Kinder unter 14, wenn sie zu diesen drei Hausständen gehören. Dazu kommt eine weitere Ausnahme: "Geimpfte und Genesene sind von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen und bleiben bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer außer Betracht", schreibt das Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (STMI).

Kontaktbeschränkung: Geimpfte zählen nicht als eigene Haushalte

Diese Formulierung macht nun einige Menschen stutzig. Heißt das, Geimpfte zählen zwar nicht bei der Teilnehmerzahl, wohl aber bei der Anzahl der Haushalte dazu? Diese Frage verneinte das Gesundheitsministerium. Geimpfte und genesene Personen seien "weder bei der Gesamtzahl der Personen noch bei der Anzahl der Hausstände zu berücksichtigen", gab eine Ministeriumssprecherin an.

Konkret steht in der aktuellen Version der Bayerischen Infektionsschutzverordnung, dass für geimpfte und genesene Personen "die Bestimmungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend" gelten.

In dieser deutschlandweit gültigen Verordnung ist folgende Passage enthalten: "Sofern auf Grund der Vorschriften des fünften Abschnitts des Infektionsschutzgesetzes erlassenes Landesrecht die Zahl der Teilnehmer bei einer privaten Zusammenkunft oder bei ähnlichen sozialen Kontakten beschränkt, bleiben geimpfte Personen und genesene Personen bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt." Darauf bezieht sich das STMI.

Corona-Regeln in Bayern: Änderungen stehen an

Was konkret für die Kontaktbeschränkungen gilt, ändert sich am Donnerstag, 2. September. Am Dienstag hat das Kabinett eine neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Damit gilt ein Ampelsystem, das verschiedene Krankenhausdaten betrachtet.

Auf Stufe Grün gibt es keine Kontaktbeschränkungen. Bei Stufe Gelb treten wieder Kontaktbeschränkungen in Kraft, bei Stufe Rot werden weitere Maßnahmen erlassen - ob das auch die Kontakte betreffen würde, ist noch unklar. Konkrete Beschränkungen für die Stufe Gelb sind auch noch nicht bekannt.

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