Höhere Kassenbeiträge für Ungeimpfte?

Krankenkassen verraten: So hoch sind die Behandlungskosten für Corona-Intensivpatienten

4.1.2022, 15:23 Uhr
Die Behandlung eines invasiv beatmeten Patienten kostet nach Angaben der AOK und der Barmer 32.000 bis 33.000 Euro.

© Christoph Soeder, dpa Die Behandlung eines invasiv beatmeten Patienten kostet nach Angaben der AOK und der Barmer 32.000 bis 33.000 Euro.

Rund 1.500 bis 3.000 Euro kostet ein Corona-Intensivpatient täglich, erklärte Andreas Weichert, Referatsleiter Krankenhausfinanzierung des Landeskrankenhausgesellschaft laut einem Bericht der Deutschen Presseagentur. Intensivmediziner schätzen die durchschnittliche Liegezeit von COVID-19-Patienten auf zwei bis drei Wochen. Allein für die Behandlung eines invasiv beatmeten Patienten zahlen die AOK und Barmer eigenen Angaben zufolge im Schnitt 32.000 bis 33.000 Euro. Bei Erkrankten, die auf der Intensivstation liegen, aber nicht beatmet werden, belaufen sich die Kosten auf etwa 8.000 Euro.

Die finanziellen Aufwendungen hängen von der Dauer sowie den Mitteln der Behandlung und demnach von der Schwere der Erkrankung ab. In jedem Fall kosten Corona-Infizierte den Krankenkassen mehr als andere Patienten auf selbiger Station. Weichert erklärte: "Der Aufwand für die Behandlung schwer erkrankter Corona-Patienten ist wesentlich höher als beispielsweise der Aufwand für onkologische Patienten beziehungsweise für die Versorgung von Unfallopfern."

Dies ist einerseits auf die umfangreicheren Selbstschutzmaßnahmen des Personals zurückzuführen und andererseits damit zu erklären, dass schlichtweg viele Kräfte zum Umdrehen von Patienten vom Rücken auf den Bauch erforderlich sind.

Der finanzielle Aufwand hängt also von der Dauer und den Mitteln der Behandlung ab. Die Behandlung hängt von der Schwere der Erkrankung ab. Und der Verlauf der Infektion hängt bekanntlich mit dem Impfstatus zusammen. Entsprechend plädierte unter anderem Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek für höhere Krankenkassenbeiträge für Ungeimpfte.

Kritik an diesem Vorstoß äußerte unter anderem Holetscheks Pendant auf Bundesebene: Er sei zwar ein "klarer Befürworter einer Impfpflicht", doch "die Zeit, über mögliche Strafen nachzudenken" sei noch nicht gekommen, wird Karl Lauterbach von der Bild zitiert.

Zudem widerspreche eine solche Regelung laut dem GKV-Spitzenverband der "tragenden Säule" der gesetzlichen Krankenversicherung - nämlich dem Solidarprinzip. Demnach orientiert sich die Höhe der zu leistenden Beiträge zwar an finanziellen Kriterien, der Anspruch auf Leistungen ist von der Beitragshöhe unabhängig und richtet sich lediglich nach der medizinischen Notwendigkeit.

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