Geldkassetten im Schrank

Mann kauft gebrauchte Küche im Internet - und findet darin 150.000 Euro

Alexander Aulila

Online-Redaktion

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26.4.2022, 13:04 Uhr
In zwei Geldkassetten fand ein Mann aus Sachsen-Anhalt 150.000 Euro Bargeld. Anders als auf diesem Symbolbild dürfte es sich dabei eher um Scheine als um Münzen gehandelt haben.

© pixabay In zwei Geldkassetten fand ein Mann aus Sachsen-Anhalt 150.000 Euro Bargeld. Anders als auf diesem Symbolbild dürfte es sich dabei eher um Scheine als um Münzen gehandelt haben.

Gebrauchte Möbel aus dem Internet sind praktisch: Wer nur eine kurzfristige Lösung sucht, finanziell nicht aus dem Vollen schöpfen kann oder einfach eine gewisse Optik sucht, findet bei den zahlreichen Verkaufsplattformen immer ein Schmuckstück - und gut für die Umwelt ist die Langzeitnutzung von Möbeln noch obendrauf. Mehr als nur ein Schmuckstück fand nun ein 50-Jähriger aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld (Sachsen-Anhalt). Da staunten sogar die Beamten.

Der Mann habe eine gebrauchte Küche über eine Internet-Verkaufsplattform erworben, erklärt das Polizeirevier Anhalt-Bitterfeld in einer Pressemitteilung. Nachdem er die Möbel aus dem etwa 35 Kilometer entfernten Halle abgeholt hatte, fand der 50-Jährige zwei Geldkassetten darin verstaut. Insgesamt 150.000 Euro befanden sich in diesen beiden Kassetten.

Bekommt der 50-Jährige nun Finderlohn?

Anstatt das Geld einfach zu behalten, entschloss sich der Käufer dazu, die beiden Geldkassetten im örtlichen Polizeirevier abzugeben. Ein Anblick, der "selbst erfahrene Polizisten in Erstaunen versetzte", wie die Pressestelle der Polizei Anhalt-Bitterfeld beschreibt. Die 150.000 Euro wurden nun beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt, die Polizei ermittelt derzeit, wer der vormalige Besitzer der Küche war.

Ganz leer ausgehen wird der ehrliche Finder voraussichtlich nicht: In Paragraph 971 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist geregelt, wem ein Finderlohn zu welchen Bedingungen zusteht. Nachdem der 50-Jährige seiner Anzeigepflicht nachgekommen ist und das Geld umgehend bei der Polizei abgegeben hat, kann er drei Prozent der Summe - also 4500 Euro - als Finderlohn verlangen.


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