Nach langem Tauziehen: Wachkoma-Patient soll sterben dürfen

8.7.2019, 15:10 Uhr
Zehn Jahre lang kämpften die Eltern von Vincent Lambert dafür, dass seine Behandlung nicht gestoppt wird. Nun haben sie jedoch entschieden, ihn gehen zu lassen.

© PhotopqrL'union De Reims, dpa Zehn Jahre lang kämpften die Eltern von Vincent Lambert dafür, dass seine Behandlung nicht gestoppt wird. Nun haben sie jedoch entschieden, ihn gehen zu lassen.

Die Eltern von Frankreichs wohl bekanntestem Wachkoma-Patienten wollen ihren Sohn sterben lassen. "Wir können uns heute nicht mehr vorstellen, den tödlichen Prozess aufzuhalten", sagte der Anwalt der Eltern, Jean Paillot, am Montag dem Sender Franceinfo. Die Behandlung von Vincent Lambert war am vergangenen Dienstag nach einem juristischen Tauziehen erneut eingestellt worden. Seitdem habe sich Lamberts Zustand verschlechtert, so Paillot. Weiter vor Gericht gegen den Stopp der Behandlung vorzugehen, sei "unangemessene Hartnäckigkeit".

Lambert war vor rund zehn Jahren bei einem Verkehrsunfall verunglückt und hatte sich schwer am Kopf verletzt. Er ist seitdem in einer Art Wachkoma. Die katholischen Eltern wollten den Tod ihres heute 42 Jahre alten Sohnes mit aller Macht verhindern und klagten sich erfolglos durch alle Instanzen. Lamberts Ehefrau kämpfte hingegen dafür, dass ihr Mann sterben darf.

"Tod ist jetzt unvermeidlich"

"Vincents Tod ist jetzt unvermeidlich", schrieben die Eltern in einem Brief, welcher der französischen Nachrichtenagentur AFP vorlag. "Dieses Mal ist es vorbei", hieß es weiter. Die Berufungen der Anwälte gegen die Einstellung der Behandlung seien vergeblich gewesen. Zuletzt waren die Eltern am Freitag erneut vor einem Gericht gescheitert.

Am vergangenen Dienstag hatte Lamberts behandelnder Arzt nach einer weiteren Gerichtsentscheidung die künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr eingestellt. Zuvor waren medizinische Gutachter zu dem Ergebnis gekommen, dass Lambert nicht mehr bei Bewusstsein sei und sein Zustand sich auch nicht bessern werde. Die Eltern des ehemaligen Krankenpflegers argumentieren, ihr Sohn sei lediglich schwer behindert.

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