Nach Messerattacke in Bayreuth: Täter muss in die Psychiatrie

16.12.2019, 15:09 Uhr
Der 38-Jährige, der die Mitarbeiter eines Jobcenters attackierte, sei nicht schuldfähig, weil er an paranoider Schizophrenie leide, urteilte das Landgericht Bayreuth am Montag.

© Sven Hoppe, dpa Der 38-Jährige, der die Mitarbeiter eines Jobcenters attackierte, sei nicht schuldfähig, weil er an paranoider Schizophrenie leide, urteilte das Landgericht Bayreuth am Montag.

Nach einer Messerattacke auf drei Mitarbeiter eines Jobcenters in Bayreuth wird der Täter in einer Psychiatrie untergebracht. Der 38-Jährige sei nicht schuldfähig, weil er an paranoider Schizophrenie leide, urteilte das Landgericht Bayreuth am Montag. Ob er dagegen vorgehen wird, war nach Aussage seines Verteidigers erst einmal unklar.

Nachdem das Jobcenter dem Angeklagten Sozialleistungen gestrichen hatte, wollte er nach Aussage des Vorsitzenden Richters "der gesamten Beamtengesellschaft einen spürbaren Denkzettel" verpassen. So habe er im März mit gezücktem Messer das Büro eines Jobcenter-Mitarbeiters betreten. Dieser habe erst an einen "verspäteten Faschingsscherz" geglaubt, sagte der Richter. Doch der Angeklagte habe zugestochen, erst in dessen Oberschenkel, dann in den Ellbogen.

Das "beherzte Eingreifen" zweier Kollegen habe dem Mann möglicherweise das Leben gerettet, so das Gericht. Zunächst habe ein Kollege von hinten versucht, den Angeklagten zu überwältigen. Aber der 38-Jährige habe sich ruckartig umgedreht und ihn mit dem Messer an Schulter und Finger verletzt. Ein weiterer Kollege habe helfen wollen, wieder habe der Angeklagte sein Messer gezückt. Er habe den Mann zwar nur am Pullover erwischt, ihn dafür aber ins Gesicht geschlagen.

Schutz der Allgemeinheit

Schließlich hätten die Mitarbeiter des Jobcenters den Angreifer in ein Nebenzimmer drängen und flüchten können, so der Richter. Das erste Opfer könne bis heute nicht im Kundenbereich des Jobcenters arbeiten, auch ein Kollege sei zeitweise arbeitsunfähig gewesen.

Nach seiner Festnahme kam der Angeklagte nach Gerichtsangaben in ein Bezirkskrankenhaus. Dort müsse er weiterhin behandelt werden, damit er mit seinem "besonderen Interesse an Messern" nicht eines Tages als Mörder dastünde. "Da muss die Allgemeinheit geschützt werden und Sie selber auch", wandte sich der Richter direkt an den Angeklagten.

Jobcenter-Mitarbeiter werden immer wieder angegriffen, wie das Bundesarbeitsministerium Anfang November mitteilte. Demnach gab es seit 2012 zwei tödliche Angriffe, zwölf Körperverletzungen und 22 Gewaltandrohungen. Die tatsächliche Zahl der Übergriffe könnte jedoch höher liegen, da nach Angaben der Bundesregierung keine generelle Meldepflicht für Jobcenter besteht, wie es in dem Bericht heißt.