Neue Bußgeldregeln: Ab 21 km/h zu viel ist der Führerschein weg

30.4.2020, 09:29 Uhr

Für Autofahrer gelten seit Dienstag, 28. April, strengere Regeln vor allem zum Schutz von Fahrradfahrern - und es drohen höhere Strafen für viele Verkehrsvergehen. Grund dafür ist eine Novelle der Straßenverkehrsordnung. "Ich freue mich, denn damit machen wir unsere Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter", sagte der Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. "Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer." Neben dem Schutz für Radfahrer gibt es auch Vorteile für Carsharing - also gemeinsam benutzte Autos - und Autos mit Elektro-Antrieb.

Ein paar Beispiele zu den neuen Regeln: Ist man innerorts bis zu 10 km/h zu schnell, zahlt man 30 statt wie bisher 15 Euro, außerorts kostet dies nun 20 Euro. Wer 16 km/h zu schnell unterwegs ist, bei dem werden innerorts 50 Euro und außerorts 60 Euro fällig, ebenfalls doppelt so viel wie bisher.

Bußgeldkatalog: Autofahrern drohen weitreichende Konsequenzen

Einem Autofahrer, der das Tempolimit um mehr als 21 km/h überschreitet, drohen wesentlich weitreichendere Konsequenzen als bisher: Zu einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie einem Punkt in Flensburg droht nun ein einmonatiges Fahrverbot. Außerorts greifen diese Strafen (80 Euro, Fahrverbot für einen Monat) ab einer Tempoüberschreitung von 26 km/h. Bislang konnten nur Temposünder, die zweimal innerhalb von 12 Monaten mindestens 26 km/h zu schnell unterwegs waren, mit einem Fahrverbot belegt werden.


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Wer Fahrräder überholt, muss im Ort nun mindestens 1,5 Meter Abstand halten, außerorts 2 Meter - bisher war lediglich ein "ausreichender Seitenabstand" vorgeschrieben. Dazu kommen strengere Regeln fürs Parken an unübersichtlichen Kreuzungen. Parkplätze für E-Autos und Carsharing-Autos können einfacher ausgewiesen werden.

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