Empfänger fassungslos

Papiertonne als "Ablageort": Abends ist das gelieferte Paket weg

Lisa Krüger

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5.12.2022, 10:01 Uhr
Der Paketdienst Hermes deponierte ein Paket an einem denkbar ungeeigneten Ort. 

© IMAGO/Michael Gstettenbauer Der Paketdienst Hermes deponierte ein Paket an einem denkbar ungeeigneten Ort. 

Wenn Kundinnen und Kunden bei der Lieferung von Sendungen nicht zuhause sind, stellen viele Lieferdienste die Pakete an einem sicheren Ablageort ab. Meist ist das in der Garage oder im Treppenhaus. Manchmal sind die gewählten Orte jedoch auch etwas skurriler.

Ein Kunde beschwert sich nun öffentlich auf Twitter. Als Hermes das georderte Weihnachtsgeschenk ausliefern wollte, war scheinbar niemand zuhause. Der Zusteller entschied sich dafür, das Paket vor Ort für den Empfänger zu deponieren. Als geeigneter Ort kam wohl nur die Papiertonne in Frage. Fachgemäß füllte er den Lieferschein aus und notierte fein leserlich den Ablageort. Als der Empfänger am Mittwochabend (30.11) wieder nach Hause kam, war das Paket allerdings nicht mehr in der Papiertonne. Auch sonst war die Tonne leer, denn die Gemeinde hatte diese wenige Stunden zuvor geleert.

Entnervt schreibt der Betroffene nun auf Twitter: "Hermes ernsthaft? Ihr legt das Paket in die Altpapiertonne?? Wir finden die Benachrichtigung nach unserer Rückkehr abends am 30.11. 3x dürfte ihr raten wo das Weihnachtsgeschenk dank Eurer Auslieferung nun ist. Was nun?" Hermes selbst kommentierte unter dem Post: "Moin, das geht natürlich nicht. Nenne mir bitte die Sendungsnummer per DN." Inwiefern der Kunde nun für sein unfreiwillig entsorgtes Paket entlohnt wird, geht allerdings nicht aus dem Post hervor.

Einige Kunden geben die Papiertonne auch selbst als gewünschten Ablageort an, weil das Paket dort vor Blicken und Regen geschützt ist. Paketda erklärt hierzu: Falls der Empfänger dem Paketdienstleister eine Abstellerlaubnis für die Altpapiertonne erteilt hat, haftet der Paketdienst nicht für den Verlust. Man solle also selbst einmal täglich prüfen, ob ein Paket eingegangen ist. Wenn wie im Fall des Hermeskunden keine Einwilligung vorliegt, kann der Paketdienst dafür haftbar gemacht werden.