Neue Regel

Verdacht auf Corona-Infektion? Was Sie jetzt unbedingt tun sollten

Simone Madre

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15.2.2022, 09:15 Uhr
So sieht ein positiver Schnelltest aus.

© Privat, NN So sieht ein positiver Schnelltest aus.

Zwei große Neuerungen ergeben sich durch die aktualisierte Testverordnung, die seit Samstag gilt. Nun gilt: Kostenlose PCR-Tests gibt es weiterhin, aber nur nach einem positivem Antigen-Schnelltest. Hatte man beispielsweise einen Risikokontakt, führt der erste Weg zu einer Schnelltest-Stelle. Erst wenn der Test dort positiv ausfällt, sollte man den Termin für einen PCR-Test ausmachen.

Zudem werden PCR-Tests von gewissen Gruppen im Labor bevorzugt behandelt. Gehört man nicht dazu, bleibt der Test eventuell länger liegen. In Bayern gilt: Muss man allzu lange auf das Testergebnis warten, endet die Quarantäne von selbst.

Was ist, wenn man einen positiven Selbsttest hat?

Hat man sich selbst mit einem Schnelltest positiv auf Corona getestet, gilt man in Bayern laut Allgemeinverfügung Isolation vom 24. Januar als Verdachtsperson: Da die Selbsttests eine gewisse Fehlerquote aufweisen, braucht es einen professionellen Test zur Klärung, ob eine Corona-Infektion vorliegt oder nicht.

Das Gesundheitsministerium bittet darum, sich sofort zu isolieren und den Kontakt mit anderen Menschen soweit wie möglich zu vermeiden. Dann solle man sich bei seinem Hausarzt oder seiner Hausärztin melden, um das weitere Vorgehen und den Test zu besprechen. Sinnvoll ist ein professioneller Antigen-Schnelltest. Alternativ soll man beim Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns unter der Telefonnummer 116 117 anrufen.

Positiver Schnelltest: Was tun?

Wer den positiven Test von einer zertifizierten Teststelle erhalten hat, muss sich laut Allgemeinverfügung unverzüglich in Isolation begeben. Zudem muss das Gesundheitsamt über die Verdachtsperson informiert werden. Das übernimmt die Teststelle selbst, wenn der Test innerhalb Bayerns erfolgt ist. Falls die Meldung eine Handynummer enthält, bekommt der Betroffene vom Nürnberger Gesundheitsamt eine SMS mit weiteren Informationen. Andere Gesundheitsämter rufen gegebenenfalls an.

Laut dem bayerischen Gesundheitsministerium sollte man hier direkt einen PCR-Test ausmachen, um das Schnelltestergebnis zu bestätigen oder eine Corona-Infektion auszuschließen. Hat man Symptome, sollte man den Test beim Hausarzt machen. Für den Test darf man die Isolation kurz verlassen.

Kommt das Ergebnis negativ zurück, endet die Isolation sofort. Verzögert sich das Ergebnis, darf man am sechsten Tag nach dem positiven Antigentest die Quarantäne beenden. Aktuell werden PCR-Tests bestimmter Gruppen bevorzugt untersucht. Dazu zählen beispielsweise Risikopatienten, Menschen im Krankenhaus und das Personal von Pflege- und Rettungsdiensten.

Künftig könnte sich der Ablauf ändern: Laut der nationalen Teststrategie gilt nun der Grundsatz "Eine PCR-Bestätigung eines korrekt durchgeführten und bewerteten positiven SARS-CoV-2- Antigen-Tests ist insbesondere bei hohen Inzidenzen aktuell in der Regel nicht notwendig und sollte aufgrund klinischer Kriterien abgewogen werden."

Was bei einem positiven PCR-Ergebnis passiert, lesen Sie im nächsten Absatz.

Was ist, wenn mein PCR-Test positiv ist?

Wer einen positiven PCR-Test erhalten hat, muss in Quarantäne und seine engen Kontaktpersonen dem Gesundheitsamt mitteilen. Das Nürnberger Gesundheitsamt hat hierfür ein eigenes Kontaktformular. Wer als enge Kontaktperson gilt, lesen Sie hier.

Das Gesundheitsamt rät außerdem dazu, bereits beim Warten auf das Testergebnis die Kontaktpersonen zu warnen und öffentlichen Einrichtungen zu informieren, die man aufgesucht hat, insbesondere Schulen und Kitas. Wer frisch geimpft, genesen oder geboostert ist, muss als enge Kontaktperson nicht in Quarantäne.

Einen Anspruch auf einen Test zur Bestimmung der Virusvariante gibt es nun nicht mehr. Damit sollen wöchentlich etwa 135.000 PCR-Tests eingespart werden.

Wie lange man in Quarantäne sein muss, hängt davon ab, wann die ersten Symptome der Infektion mit dem Coronavirus auftraten - oder bei einer Infektion ohne Symptome, wann der positive Test gemacht wurde. Frühestens sieben Tage später darf man sich mit einem Antigenschnelltest von einer zertifizierten Teststelle freitesten. Dabei muss man seit mindestens 48 Stunden symptomfrei sein.

Die Quarantäne endet erst, wenn das negative Testergebnis beim zuständigen Gesundheitsamt der Stadt oder des Landkreises angekommen ist. Dazu haben einige Gesundheitsämter ein Kontaktformular oder eine andere Uploadmöglichkeit. Zudem können die Gesundheitsämter auch abweichende Vorgaben machen - so dass die Quarantäne auch erst am Folgetag enden kann.

Ohne Test muss man zehn Tage warten, bis die Quarantäne endet. Hat man aber nach acht Tagen noch Symptome oder wird nach dem siebten Tag erneut positiv auf das Coronavirus getestet, verlängert sich die Quarantäne. Das zuständige Gesundheitsamt bestimmt dann, wie es weitergeht.

Sollte sich Ihr Gesundheitszustand in der Quarantäne verschlechtern, sollten Sie eine der folgenden Stellen kontaktieren:
- den Hausarzt oder die Hausärztin
- den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns unter der Telefonnummer 116 117
- in lebensbedrohlichen Situationen den Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112

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