Urteil gefallen

Sie hatten Weidetiere gerissen: Zwei Wölfe in Franken dürfen geschossen werden

Lea-Sophie Rohde

Volontärin

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14.10.2023, 16:04 Uhr
Zwei Wölfe auf der Langen Rhön dürfen geschossen werden. 

© Patrick Pleul/dpa Zwei Wölfe auf der Langen Rhön dürfen geschossen werden. 

Vor allem Landwirte sehen Probleme mit der immer stärkeren Verbreitung des Wolfes, da immer mehr Weide- und Nutztiere den Raubtieren zum Opfer fallen. In den vergangenen Wochen wurden auf der Langen Rhön wiederholt nachts Schafherden angegriffen und etliche Tiere getötet, berichtet die "Süddeutsche Zeitung".

Daher hat die Regierung in Unterfranken beschlossen: Die verantwortlichen zwei Wölfe sind zum Abschuss freigegeben. Das habe der Landrat des Landkreises Rhön-Grabfeld, Thomas Habermann (CSU), der "Süddeutschen Zeitung" bestätigt. "Die Landwirte bei uns in der Region wissen genauso wie wir Politiker um den strengen Schutzstatus der Wölfe", stellt Habermann klar.

Der Wolf gelte durch illegale Abschüsse, Unfälle auf Straßen und Bahnschienen sowie durch den Rückgang des Lebensraums nämlich als stark gefährdet und wird daher streng geschützt, schreibt der Bund Naturschutz. Durch den strengen Artenschutz dürfen Wölfe nur geschossen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: Die Weidetiere müssen durch einen Zaun geschützt werden, der ab einer Höhe von 20 Zentimetern über dem Boden ausreichend Strom mit mindestens 4000 Volt führt, außerdem muss es nachweisbare Riss- und Fraßspuren geben.

"Wir sind auch bereit, die Präsenz von Wölfen zu dulden. Aber übergriffige Wölfe, die gelernt haben, wolfsabweisende Zäune zu überwinden und geschützte Weidetiere zu reißen, müssen entnommen werden können", sagt Habermann gegenüber der "Süddeutschen Zeitung". Daher habe die Regierung von Unterfranken den Abschussantrag eines betroffenen Schäfers bewilligt.

Die Genehmigung sei räumlich und zeitlich beschränkt, nämlich auf einen Umkreis von 1.000 Metern rund um die Nutztierhaltungen und bis zum 9. November, schreibt der "Bayerische Rundfunk". Zudem dürfen die Wölfe nur von Jägern abgeschossen werden, die dazu eine Berechtigung haben und ihr Einverständnis erklärt haben, so die Behörde.

Ist eine Klage vom Bund Naturschutz zu befürchten?

Der "Süddeutschen" zufolge habe Habermann die Befürchtung, dass Naturschützer gegen den Abschussbescheid klagen - Beim Bund Naturschutz sei aber auf Verständnis zu hoffen: "Nach aktuellem Stand werden wir wahrscheinlich nicht gegen den Abschussbescheid klagen", sagt Verbandschef Richard Mergner.

Dennoch bleibt die Frage nach dem Umgang mit dem Wolf aktuell. Erst am Donnerstag hatte Bundesumweltministerin Steffi Lemke auf die steigende Anzahl an Wölfen in Deutschland reagiert und Vorschläge vorgestellt, wie Wölfe schneller und unkomplizierter geschossen werden können.