Geldstrafe droht

Verhalten am Arbeitsplatz: Welche Gewohnheit eigentlich strafbar ist

Svenja Strunz

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28.9.2022, 09:11 Uhr
Darf man sein Handy am Arbeitsplatz nutzen und auch aufladen? Falls es ein Diensthandy ist, lautet die Antwort "ja".

© PantherMedia / Andriy Popov Darf man sein Handy am Arbeitsplatz nutzen und auch aufladen? Falls es ein Diensthandy ist, lautet die Antwort "ja".

Angesichts der steigenden Energiekosten ist die Idee des Stromsparens verlockender als je zuvor. Wem es allerdings sinnvolles Beleuchten und Beheizen nicht ausreicht und daher zu anderen Mitteln greift, kann sich schnell strafbar machen. Denn ehe man sich versieht, wird aus Stromsparen "Stromklauen".

Smartphone aufladen am Arbeitsplatz ist eine Straftat

Wer sein Mobiltelefon ohne Zustimmung des Arbeitgebers im Büro auflädt, begeht nach § 248c StGB eine Straftat. Im Grunde genommen begehen Sie dabei also Stromdiebstahl, da Sie Ihren Arbeitgeber um elektrische Energie berauben. Unerlaubter Stromklau kann zu einer Abmahnung oder und bei wiederholten Verstößen auch zu einer Kündigung führen. Selbst eine Freiheits- und Geldstrafe sind beim Stromdiebstahl prinzipiell möglich, auch wenn es am Arbeitsplatz in der Praxis kaum so weit kommen wird.

In diesen Fällen ist das Aufladen erlaubt

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie Ihren Arbeitgeber lieber um Erlaubnis fragen, bevor Sie Ihr privates Gerät das nächste Mal aufladen. Haben Sie die offizielle Erlaubnis dazu, können Sie Ihr Handy problemlos für private Zwecke aufladen.

Laut der Anwaltskanzlei Pöppel reicht auch eine sogenannte "konkludente Zustimmung" - wenn der Arbeitgeber weiß, dass Sie Ihr Handy im Büro aufladen, und das duldet, müssen Sie nicht damit rechnen, später für Ihr Verhalten belangt zu werden. Haben Sie ein Diensthandy oder nutzen Ihr Smartphone für berufliche Zwecke, ist die Benutzung der Steckdose laut chip.de auch erlaubt.