Wirbel in Sachsen-Anhalt: Kita-Platz nur bei Impfschutz

23.8.2018, 15:29 Uhr
Kleiner Pieks: Ein Kinderarzt impft einen Jungen. Viele Kinder-Krankheiten können auch für Erwachsene gefährlich werden.

© Karl-Josef Hildenbrand/dpa Kleiner Pieks: Ein Kinderarzt impft einen Jungen. Viele Kinder-Krankheiten können auch für Erwachsene gefährlich werden.

Die Verbandsgemeinde Wethautal im Burgenlandkreis hat für ihre Kinder- und Jugendeinrichtungen eine Impfpflicht erlassen. Das heißt: Wollen Eltern ihre Sprößlinge in Kitas, Horten oder Kindergärten des Wethautals betreuen lassen, muss der Nachwuchs geimpft sein. In Paragraph 16 der Kita-Benutzungssatzung der Verbandsgemeinde vom Mai 2013 ist diese Regelung verankert.

"Durch die Globalisierung ist die Gefahr von eingeschleppten Krankheiten, die ausgerottet schienen, viel größer geworden", begründete Kerstin Beckmann (FDP), Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde, den ungewöhnlichen Schritt der Kommune. In der Satzung heißt es: "Vor Aufnahme eines Kindes in einer Tageseinrichtung ist der Impfschutz durch Vorlage des Impfausweises nachzuweisen. Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, den Impfschutz des Kindes regelmäßig zu kontrollieren und zu vervollständigen. Maßgeblich sind dabei die Empfehlungen der ständigen Impfkommission."

Eltern wollten Wahlrecht bei Kita nutzen

Durch eine Impfung lernt die köpereigene Abwehr, den fremden Keim-Eindringling unschädlich zu machen.

Durch eine Impfung lernt die köpereigene Abwehr, den fremden Keim-Eindringling unschädlich zu machen. © Jürgen Effner/dpa

Wie die Mitteldeutsche Zeitung berichtet, habe nun eine Familie aus dem Droyßiger Zeitzer Forst von ihrem Wunsch- und Wahlrecht innerhalb des Landkreise Gebrauch machen und ihre Kinder nach Wethautal geben wollen. Doch hier habe man die Aufnahme abgelehnt, weil sie nicht über entsprechenden Impfschutz verfügen. Die Eltern wollten sich das nicht gefallen lassen und schalteten das Jugendamt ein.

"Wir rechnen damit, dass unsere Satzung von der Kommunalaufsicht als rechtswidrig erklärt wird. Doch wir werden diese nur durch ein Gericht kippen lassen", sagte VG-Chefin Beckmann. Und das nicht nur, weil die Kita-Satzung des Wethautals aus dem Jahre 2013 stammt und damit älter ist als die neueste Fassung des Infektionsschutzgesetzes, das nur eine Impfberatung vorsieht.

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