Wohnung nur "an Deutsche" vermietbar - Vermieter vor Gericht

15.10.2019, 19:38 Uhr

Wegen Diskriminierung eines aus Afrika stammenden Mietinteressenten muss sich ein Vermieter vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten. Der Wohnungseigentümer hatte in einer Wohnungsanzeige angegeben, dass er nur "an Deutsche" vermieten werde. Bei einem Anruf soll der aus Burkina Faso stammende Interessent von dem Vermieter entsprechend abgeblockt worden sein. Deswegen verlangt der Afrikaner nun 1000 Euro Entschädigung. Zudem soll der Vermieter verpflichtet werden, künftig entsprechende Formulierungen in den Anzeigen zu unterlassen.

Auch der Sohn hält Formulierung für problematisch

Das Amtsgericht scheiterte am Dienstag mit dem Versuch, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erzielen. Der Vermieter gab an, dass er in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen mit einem kriminellen Ausländer gemacht habe und deswegen die Anzeige so formuliert habe. Sein Sohn vertrat den Vermieter zusätzlich vor Gericht und räumte ein, dass die Formulierung in der heutigen Zeit fehl am Platze sei. Dennoch lehnte es der Vermieter ab, einen Vergleich mit dem Mietinteressenten zu schließen.

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Das Gericht will nun am 5. November eine Entscheidung verkünden. Der Richter deutete an, dass er die Klage nicht für unbegründet halte und wohl nicht ganz abweisen werde. In der Vergangenheit hatten bereits andere deutsche Gerichte Ausländern Schadenersatz zugesprochen, wenn sie bei Wohnungsvermietungen wegen ihrer Herkunft abgewiesen wurden.