Patientenverfügung in der Pandemie

24.2.2021, 15:36 Uhr
Patientenverfügung in der Pandemie

© Sebastian Kahnert/dpa

Für viele Menschen ist das Pflegeheim das letzte Zuhause - dort werden auch künftig die meisten Menschen sterben, sagt Dirk Münch. "Doch ausgerechnet in die Heime können wir derzeit nicht gehen". Dirk Münch ist Diakon und Vorsitzender des Hospiz-Teams Nürnberg. Auch wenn der Gesetzgeber betont, der Wille des Patienten sei am Lebensende der wichtigste Maßstab für das Handeln der Ärzte: Dass jede Patientenverfügung wirksam ist, kann niemand garantieren. Vor allem beim Schriftstück Marke Eigenbau kann einiges schiefgehen.

Schwammige Aussagen als Problem

Eine der häufigsten Fehlerquellen: schwammige Aussagen. Wer etwa zu Papier bringt, dass er „die Apparatemedizin verabscheut“ und deshalb „nicht an Schläuchen hängen“ sondern „in Ruhe sterben“ möchte, hat damit zwar deutlich gemacht, dass er sich einen würdevollen Tod wünscht. Hilfreich sind solche Allgemeinplätze allerdings nicht.

Ohne klare Ansage entscheiden andere

Ohne eine klare Ansage, welche Therapien in der konkreten Situation abgelehnt werden, steht zu befürchten, dass im Ernstfall doch wieder andere entscheiden, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen werden. „Bei unklaren Formulierungen wird die Patientenverfügung ausgelegt und der mutmaßliche Wille des Patienten ermittelt“, so Anwältin Roglmeier. Ob dabei jedoch auch wirklich das Ergebnis herauskommt, dass sich der Kranke gewünscht hätte, kann niemand mit Gewissheit sagen.

 

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