Geimpft, Genesen, Getestet

3G im ÖPNV: Bis zu 2500 Euro Bußgeld bei Verstößen?

24.11.2021, 16:25 Uhr
Polizisten und ein Mitarbeiter der VAG  machen am Hauptbahnhof einen Kontrollgang.

© Daniel Karmann/dpa, NNZ Polizisten und ein Mitarbeiter der VAG  machen am Hauptbahnhof einen Kontrollgang.

Egal ob in Bussen, Straßenbahnen, in der U- oder S-Bahn sowie in Zügen des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs gilt: Fahrgäste, die gegen die 3G-Regel verstoßen, müssen an der nächsten Haltestelle aussteigen - kompromisslos. Zusätzlich zum vorzeitigen Reiseende kann ein Bußgeld erhoben werden.

Auf der Seite der Bundesregierung heißt es dazu: "Wer ohne einen gültigen Nachweis angetroffen wird, muss mit einer Strafe von bis zu mehreren Tausend Euro Bußgeld rechnen. Die Höhe der möglichen Strafen ist Ländersache. Im Infektionsschutzgesetz wird dafür ein konkreter Rahmen gesetzt. Gemäß § 73 kann eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 2500 Euro geahndet werden. Wie hoch das Bußgeld letztendlich im Freistaat Bayern sein wird, ist derzeit noch unklar.

Beförderungsunternehmen sind gesetzlich verpflichtet die Einhaltung der 3G-Regeln stichprobenartig zu kontrollieren. Kommen sie dieser Kontrollpflicht nicht nach, droht ihnen sogar ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro. Bei der VAG im Großraum Nürnberg werden die Überprüfungen im Rahmen der Fahrscheinkontrolle vorgenommen, heißt es auf der Internetseite. Die VAG und die Polizei Mittelfranken haben zudem bereits angekündigt, dass die Kontrollen auch teilweise von Polizeibeamten unterstützt werden.

Schwierig in der Umsetzung

Wer dann keinen 3G-Nachweis vorzeigen kann, muss das Verkehrsmittel an der nächsten Haltestelle verlassen, da die Person die Sicherheit der anderen Fahrgäste vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus gefährdet. Weigert sich eine Person den entsprechenden Nachweis in Verbindung mit einem Personaldokument vorzuweisen, darf und muss das Kontrollpersonal vom Hausrecht gebrauch machen und die Person des Fahrzeugs verweisen. Weigert sich die betroffene Person, das Verkehrsmittel zu verlassen, kann die Polizei hinzugerufen werden.

Wann und wie dann letztendlich das Bußgeld erhoben wird und ob es etwa im Rahmen der Fahrscheinkontrolle auch vom Personal eingefordert werden kann oder zumindest die Daten der Betroffenen aufgenommen werden müssen, ist vielen Verkehrsbetreibern unklar, so auch der VAG. "Das Bußgeld einzuholen, ist grundsätzlich Sache des Ordnungsamtes", sagt die VAG-Pressesprecherin Elisabeth Seitzinger. Normalerweise gebe es zu jedem Gesetz noch ergänzende Handreichungen für die Durchführung, aber auf die warte man bei der VAG derzeit noch.

"Wir führen gerade noch Gespräche, auch mit anderen Verkehrsgesellschaften, wie wir in Sachen Bußgeld verfahren werden", sagt die VAG-Pressesprecherin. Wann absolute Klarheit in der Sache besteht und wie genau die Bußgelder dann eingefordert werden können, bleibt also noch offen.

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