Vorgabe der EU-Kommission

Ab heute strengere Regeln für Reisen: Millionen Impfzertifikate laufen ab

1.2.2022, 07:14 Uhr
Wer noch keine Auffrischungsimpfung erhalten hat, verliert bald nach 270 Tagen seinen Impfstatus.

© images/Steinach Wer noch keine Auffrischungsimpfung erhalten hat, verliert bald nach 270 Tagen seinen Impfstatus.

Mehr als 62 Millionen Menschen in Deutschland haben bislang mindestens eine Impfung gegen das Corona-Virus erhalten, aktuell gelten 73,6 Prozent der Bevölkerung als vollständig geimpft. Für viele von ihnen wird sich in den kommenden Wochen allerdings einiges ändern: Kurz vor Weihnachten hatte die EU-Kommission eine neue Vorgabe im Eilverfahren beschlossen, schon ab 1. Februar soll diese Vorgabe auch in Deutschland umgesetzt werden - so kündigten es zuletzt das Gesundheitsministerium an.

Die Gültigkeit des Corona-Impfzertifikats wird für alle Personen, die bislang nur eine oder zwei Schutzimpfungen gegen das Coronavirus erhalten haben, ab dem 1. Februar auf 270 Tage (neun Monate) begrenzt. Dies bestätigte Gesundheits-Staatssekretärin Sabine Dittmar (SPD) auf die Anfrage eines CDU-Bundestagsabgeordneten. Geimpfte verlieren ihren Status dann also 270 Tage nach der Impfung, durch die sie als vollständig geimpft gelten. Zunächst hatte die Bild-Zeitung darüber berichtet.

Das trifft Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit zufolge momentan rund 18,6 Millionen Menschen, die zwar vollständig geimpft sind, aber noch keine Auffrischung erhalten haben. Einen Überblick darüber, wer aktuell als geboostert gilt und wer nicht, finden Sie hier:

Bei Reisen ins Ausland greift ab 1. Februar innerhalb der EU-Länder eine einheitliche Regelung: Ohne Booster sind EU-Impfzertifikate für Einreisen in EU-Länder dann nur noch neun Monate nach der Grundimmunisierung gültig. Wie lange das Zertifikat nach einer Booster-Impfung gültig bleibt, ist noch nicht geregelt, darauf weist der ADAC hin.

Bislang wurden die Zertifikate für ein Jahr ausgestellt, dabei handelte es sich jedoch eher um eine technische Begrenzung als um einen Ablauf des Impfstatus. Damit möchte das Gesundheitsministerium eine EU-Vorgabe umsetzen, die im Dezember beschlossen wurde. Unberührt bleibt dabei die Gültigkeit der Impfzertifikate von Geboosterten - ob und wann deren Nachweise ablaufen ist noch nicht klar. "Für Booster-Impfungen selbst wird mangels wissenschaftlicher Erkenntnisse noch keine maximale Anerkennungsdauer vorgesehen", erklärte Dittmar in der Antwort auf die parlamentarische Anfrage den Unterschied. Die Regelungen sollen regelmäßig überprüft werden, um "gegebenenfalls auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse reagieren zu können", erklärt Dittmar weiter.

Mitte Januar bekräftigte das Gesundheitsministerium noch einmal die Absicht, die EU-Vorgabe zum Februar auch technisch umzusetzen.

Dieser Artikel wurde mehrmals aktualisiert, zuletzt am 1. Februar 2022.

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