Bußgeld droht

Achtung, Eltern: Ab diesem Datum gilt die Nachweispflicht für die Masernimpfung

Alice Vicentini

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28.7.2022, 17:00 Uhr
Ab 31. Juli gilt für Kinder und Beschäftigte eine Impfpflicht bei Masern (Symbolbild).

© Patrick Seeger, NN Ab 31. Juli gilt für Kinder und Beschäftigte eine Impfpflicht bei Masern (Symbolbild).

In den letzten zwei Jahren lag der Fokus der Medizin auf der weltweiten Corona-Krise. Die Frist für den Nachweis einer Masern-Impfung wurde aus diesem Grund zweimal verschoben. Doch bald ist es soweit: Die gesetzliche Impfpflicht bei Masern, die bereits im März 2020 eingeführt wurde, muss bis zu 31. Juli 2022 nachgewiesen werden. Das betrifft Eltern mit ihren Kindern und Beschäftigte etwa in Kitas oder Arztpraxen.

Die Impfpflicht gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind. Dazu zählen Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal. Doch seit März 2020 müssen auch Kinder, die mindestens ein Jahr alt sind, eine Masern-Schutzimpfung oder -Immunität aufweisen.

Bis zum 31. Juli müssen sowohl Kinder als auch Beschäftigte einen solchen Nachweis vorlegen können. Geschieht das nicht, gilt das als Ordnungswidrigkeit, weswegen Eltern mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 2.500 Euro rechnen müssen, so das Bundesgesundheitsministerium.

Landkreise befürchten starke Auslastung

Durch die Corona-Pandemie kam auf die Gesundheitsämter ein Berg an Arbeit zu. Ein Rückgang der Fallzahlen sollte eigentlich Entlastung bringen. Doch die Überprüfung des Masernschutzes fordern die Ämter zusätzlich. Die Gesundheitsämter haben deshalb das Bundesgesundheitsministerium gebeten, dass der Nachweisfrist für Masern-Impfungen auf den 1. Januar 2023 verschoben wird.

Was empfiehlt die Stiko?

Da in Deutschland nicht ausreichend Menschen gegen Masern geimpft sind, soll eine Nachweispflicht darauf abzielen, den Impfschutz bei Masern zu erhöhen.

Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt die Masern-Iimpfung als MMR-Kombinationsimpfung mit insgesamt zwei Impfdosen für alle Kinder. Babys und Kleinkinder sollten ihre erste MMR-Impfung im Alter von 11-14 Monaten erhalten, die zweite frühestens vier Wochen nach der ersten Impfung im Alter von 15-23 Monaten.

Zudem wird seit 2010 eine einmalige MMR-Impfung auch als Standardimpfung für Erwachsene empfohlen, wenn sie nach 1970 geboren sind, der Impfstatus unklar ist, oder wenn sie im Kindesalter keine oder nur eine Impfung erhalten haben, heißt es auf der RKI-Webseite.

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