Alle Parteien sind gleich zu behandeln - Auch die AfD, natürlich

5.3.2021, 15:18 Uhr
Sehen sich bestätigt: AfD-Fraktionsvorsitzender Alexander Gauland und Parteichef Tino Chrupalla (hinten).

© Michael Kappeler, dpa Sehen sich bestätigt: AfD-Fraktionsvorsitzender Alexander Gauland und Parteichef Tino Chrupalla (hinten).

Die AfD triumphiert - zu Recht. Das wäre vermeidbar gewesen. Denn verantwortlich dafür, dass der Verfassungsschutz die Partei nun vorerst nicht als Verdachtsfall beobachten darf, ist eben dieser Verfassungsschutz. Dort nämlich gab es undichte Stellen - deshalb wurde publik, dass es zu dieser Beobachtung kommen soll.

Dies aber hätte nicht geschehen dürfen. Denn es läuft aktuell noch ein Eilverfahren vor Gericht, in dem die AfD gegen genau diese drohende Beobachtung klagt. Und so lange dieses Verfahren noch nicht beendet ist, dürfen keine Imformationen dazu an die Öffentlichkeit dringen - so sind die Regeln. Und die wurden verletzt.

Es ging nur um Formalien

Was das Gericht nun entschied, hat gar nichts mit der Frage zu tun, ob die AfD Verdachtsfall wird. Es ging aktuell nur um die Formalien. Die sind nun mal einzuhalten, natürlich und selbstverständlich bei jeder Partei: Gleiches Recht für alle.

Daher ist der Triumph, den die AfD nun anstimmt, wohl verfrüht. Denn offenbar gibt es ausreichend Belege dafür, dass sie zum Verdachtsfall wird - weil ihre Funktionäre sich sehr eindeutig äußern und den Vorwurf des Rechtsextremismus als durchaus begründet erscheinen lassen.

Zudem kann sich die Partei nun nicht mehr als Opfer des "Systems" darstellen. Sie wird genau so behandelt wie alle Parteien auch. Das entkräftet den Vorwurf der AfD, dass die politische Konkurrenz im Wahljahr alles versuche, um den Rechtspopulisten zu schaden. Zum Märtyrer taugt die AfD nicht. Und Politik, Justiz als auch Verfassungsschutz müssen alles unterlassen, was die Partei dazu machen könnte.

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