Auch im "Nikotin-Theater" darf nicht geraucht werden

1.4.2011, 14:05 Uhr
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Das dortige Amtsgericht verhängte am Freitag ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro gegen den Gastronomen. Der Richter sah einen vorsätzlichen Verstoß gegen die Bestimmungen des Nichtraucherschutzgesetzes im Freistaat. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, wie Gerichtssprecher Manfred Mürbe sagte.

Wirt Robert Manz hatte vor dem Gebäude einen Schaukasten angebracht und darin seiner Kneipe das Etikett eines «Experimentaltheaters» verpasst. «Wir spielen das Leben in einer Raucherkneipe! Wie es früher einmal war», heißt es weiter. Den zu «Künstlern» ernannten Kneipenbesuchern gefiel es, der 48-Jährige konnte sich vor dem Andrang qualmender Besucher kaum retten. Der Ex-Polizist sieht sich im Recht, denn für «künstlerische Darbietungen» gilt das Rauchverbot nicht. Daher ließ der Wirt in seinem Lokal allabendlich ein «Nikotin-Theater» spielen.

Die Stadt hatte das Vorgehen des Wirts von Anfang an argwöhnisch betrachtet und bereits einen Bußgeldbescheid verschickt, gegen den der Pächter allerdings Widerspruch einlegte. So landete der Fall vor Gericht. Der Gastronom will nach eigener Ankündigung notfalls bis vors Bundesverfassungsgericht ziehen, um sein «Nikotin-Theater» höchstrichterlich absegnen zu lassen.

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