Zur Stärkung des Denkmalschutzes

Bayern bremst Schatzsucher mit drastischer Maßnahme ein

6.8.2022, 16:24 Uhr
Für selbsternannte Schatzsucher gelten bald neue Regelungen.

© Thorsten Gutschalk via www.imago-images.de Für selbsternannte Schatzsucher gelten bald neue Regelungen.

Nazi-Gold, historische Gegenstände oder wertvolle Gegenstände: Bayerische Schatzsucher werden in Zukunft ihre Ausbeute abgeben müssen, so entschied es das Kabinett am Dienstag. Komplett leer ausgehen werden die "Glücksritter" dennoch nicht, der Freistaat möchte sie mit einer Belohnung entschädigen.

Bei der Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung verkündet Staatskanzleiminister Dr. Florian Herrmann: "Es wird eine neue Eigentumsregelung eingeführt […] , ein sogenanntes Schatzregal [...]. Der Freistaat [wird] alleiniger Eigentümer von diesen Dingen".

Bislang bekamen Finder und Grundstückseigentümer je die Hälfte des Funds, nun soll der "Glücksritter" eine Belohnung erhalten und der Eigentümer des Grundstücks einen Ausgleichsanspruch für Beeinträchtigungen.

Das Suchen mit Metallsonden soll zukünftig auch eingeschränkt werden, beschließt Bayern. "Ein grundsätzliches Verbot des Einsatzes von Metallsonden auf eingetragenen Bodendenkmälern" soll deren Schutz garantieren, so das Kabinett.

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