Bei Regierungsbeteiligung: Baerbock will Klima-Urteil umsetzen

29.4.2021, 15:33 Uhr
Annalena Baerbock will konsequent und konkret handeln, um CO2 einzusparen.

© JOHN MACDOUGALL, AFP Annalena Baerbock will konsequent und konkret handeln, um CO2 einzusparen.

Grünen-Chefin Annalena Baerbock will im Falle einer Beteiligung an der nächsten Bundesregierung an der Umsetzung des Klima-Urteils des Bundesverfassungsgerichts mitarbeiten. "Wir werden unser Land auf die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens ausrichten und das Klimaschutzgesetz entsprechend ändern", kündigte sie am Donnerstag in Berlin an. Dazu zähle die Festlegung konkreter Treibhausgas-Sparziele bis zur Erreichung von Klimaneutralität in allen Bereichen. Klimaneutralität bedeutet, nur noch so viele Treibhausgase auszustoßen, wie auch wieder gebunden werden können.

"Wir haben als politisch Verantwortliche die Aufgabe, nicht nur in kurzfristigen Zyklen zu denken, sondern Grundrechte langfristig zu garantieren", erklärte Baerbock. Es brauche daher ein Klimaschutzsofortprogramm: "bis Mitte dieses Jahrzehnts jährlich doppelt so viel an Erneuerbaren ausbauen wie jetzt, schneller aus der Kohle aussteigen, ab 2030 nur noch emissionsfreie Autos zulassen und einen CO2-Preis, durch den Investitionen in klimaneutrale Produktionsweisen belohnt werden, Klimaschädigung wird dagegen teurer."

Die Karlsruher Richter verpflichteten den Gesetzgeber, bis Ende kommenden Jahres die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützer waren zum Teil erfolgreich (Az.: 1 BvR 2656/18 u.a.).

"Zu wenig Klimaschutz bedroht die Freiheitsrechte"

Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden seien durch die Regelungen in dem Gesetz in ihren Freiheitsrechten verletzt, erklärten die Richter. "Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030."

Das Klimaschutzgesetz wurde im Rahmen des Klimapakets Ende 2019 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Es legt für einzelne Bereiche wie Verkehr, Landwirtschaft oder Gebäude fest, wie viel Treibhausgase sie in welchem Jahr ausstoßen dürfen.

Baerbock sprach von einem "historischen Urteil" mit der klaren Botschaft: "Zu wenig Klimaschutz bedroht die Freiheitsrechte dieser und kommender Generationen. Wir und unsere Kinder haben ein Grundrecht auf Zukunft." Diese Ansage müsse Folgen haben. Das Gericht stelle zu Recht fest, dass die grundrechtlichen Schutzpflichten und das verfassungsrechtliche Gebot, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, "mehr erfordern als vage gesetzliche Ankündigungen künftiger Ziele", so Baerbock. "Wir müssen jetzt konsequent und konkret handeln, um mehr CO2 einzusparen. Sonst haben kommende Generationen keinen ausreichenden Spielraum mehr."

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