Beratungen: Härtere Strafen für sexuellen Missbrauch?

3.7.2020, 17:09 Uhr
Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern fordern härtere Strafen für sexualisierte Gewalt gegen Kinder. Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie sollen demnach als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr eingestuft werden.

© Karl-Josef Hildenbrand/dpa Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern fordern härtere Strafen für sexualisierte Gewalt gegen Kinder. Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie sollen demnach als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr eingestuft werden.

"Sexueller Missbrauch von Kinder und Jugendlichen ist niemals nur ein Vergehen, sondern immer ein abscheuliches Verbrechen", sagte der nordrhein-westfälische Familienminister Joachim Stamp (FDP). "Es darf auch grundsätzlich keine Bewährungsstrafe geben, wenn sich jemand an der Vergewaltigung von Kindern beteiligt."

Stefanie Drese (SPD), Sozialministerin in Mecklenburg-Vorpommern, sprach von "tiefer Scham und Trauer", wenn Kindern derartige Grausamkeiten zugefügt würden. Jeder sexuelle Missbrauch sei ein Versagen der Gesellschaft. "Wir müssen genau hinschauen, nie wegschauen", verlangte sie. Drei Viertel aller Fälle sexuellen Missbrauchs geschähen in der Familie.

Gegen Löschung aus Führungszeugnis

Baden-Württemberg will zudem erreichen, dass Sexualdelikte an Kindern nicht mehr aus dem erweiterten Führungszeugnis, das für den ehrenamtlichen oder beruflichen Umgang mit Minderjährigen erforderlich ist, gelöscht werden.

Zuvor hatte auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) Pläne für Strafverschärfungen vorgestellt, die bei der Frage der Einstufung als Verbrechen mit entsprechenden Mindeststrafen in die gleiche Richtung gehen wie die Forderungen der Länder.