Nach Flut-Katastrophe

Bundesregierung beschließt 200 Millionen Euro Soforthilfe für Hochwasseropfer

21.7.2021, 11:42 Uhr
Bundeskanzlerin Angela Merkel und Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, sprechen mit betroffenen Anwohner bei ihrer Besichtigung des vom Hochwasser verwüsteten Dorfs Schuld bei Bad Neuenahr-Ahrweiler. 

© Christof Stache/POOL AFP/dpa Bundeskanzlerin Angela Merkel und Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, sprechen mit betroffenen Anwohner bei ihrer Besichtigung des vom Hochwasser verwüsteten Dorfs Schuld bei Bad Neuenahr-Ahrweiler. 

Der Bund beteiligt sich nach dem Beschluss mit bis zu 200 Millionen Euro zur Hälfte an den Hilfen aus den Bundesländern. Insgesamt stünden demnach bis zu 400 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem Geld sollen die schlimmsten Schäden an Gebäuden und kommunaler Infrastruktur beseitigt und besondere Notlagen überbrückt werden.


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Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat höhere Soforthilfen für die Hochwasseropfer in Aussicht gestellt. Scholz sagte, wenn es so sei, dass mehr gebraucht werde, würden Bund und Länder auch mehr Geld zur Verfügung stellen. "Wir werden das tun, was erforderlich ist." Die Hilfen sollten schnell und unbürokratisch fließen. "Alle können sich jetzt darauf verlassen." Die Katastrophe habe große Zerstörung gebracht. Nach der Katastrophe mit inzwischen mehr als 170 Todesopfern hatte auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) schnelle Hilfen versprochen.

Außerdem ist ein milliardenschwerer Aufbaufonds geplant. Der Aufbau werde Jahre in Anspruch nehmen, sagte Scholz. Über die genaue Höhe des Fonds soll aber erst entschieden werden, wenn das Ausmaß der Schäden besser absehbar ist.

Unbürokratische Aufbauhilfen versprochen

Die Bundesregierung rechnet mit Milliardensummen für den Wiederaufbau in den Hochwassergebieten. Scholz (SPD) verwies darauf, dass dafür bei der letzten Hochwasserkatastrophe bis heute rund sechs Milliarden Euro notwendig gewesen seien. "Und wir werden deshalb auch jetzt bereit sein, das Notwendige zu mobilisieren und als Bund unseren Beitrag, nämlich die Hälfte davon, zur Verfügung stellen." Damit solle jetzt sofort begonnen werden. "Es gibt also nichts, womit man zögern muss. Die Zusage, die wir jetzt geben wollen, ist, dass diese Aufbauhilfe gleich beginnen kann."


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Scholz machte deutlich, dass der Wiederaufbau unbürokratisch geschehen soll. "Wir wollen das ohne neue planrechtliche Regelungen machen. Wenn eine Brücke wieder hergestellt werden muss, wenn ein Haus wieder neu gebaut werden muss, wenn eine Schule wieder neu gebaut werden muss, muss man nicht ein neues Planfeststellungsverfahren auf den Weg bringen." Man werde nun vom Planungsbeschleunigungsgesetz profitierten.

Soforthilfen - das ist geplant:

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat erreicht, dass die Hilfen auch zur Beseitigung unmittelbarer Schäden in der Land- und Forstwirtschaft zur Verfügung stehen. Durch die Unwetter sind vielfach Ernten sowie landwirtschaftliche Gebäude und Maschinen zerstört worden, auch ganze Tierbestände sind ertrunken. Für viele Betriebe ist diese Situation existenzbedrohend. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat nun ein Programm zur Liquiditätssicherung landwirtschaftlicher Betriebe aufgelegt, das ab sofort abgerufen werden kann.

Wesentliche Punkte des Soforthilfe-Programms des Bundes:

- Zur unmittelbaren Beseitigung von Schäden an Gebäuden und der Infrastruktur vor Ort sowie zur Überbrückung von Umsatzausfällen und Notlagen beteiligt sich der Bund zunächst mit bis zu 200 Millionen Euro – hälftig – an den entsprechenden Soforthilfeprogrammen der betroffenen Länder.

- Auch an den Aufbauhilfen für beispielsweise die Infrastruktur sichert der Bund seine finanzielle Beteiligung zu. Eine Einigung mit den Ländern solle Ende Juli oder Anfang August, wenn der aktuelle Gesamtschaden besser abgeschätzt werden kann, getroffen werden.

- Der Bund will sich dafür einsetzen, dass auch der EU-Solidaritätsfonds einen möglichen Beitrag leistet.

Zum Programm der Landwirtschaftlichen Rentenbank:

- Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet ab sofort Darlehen zur Liquiditätssicherung für Unternehmen der Landwirtschaft, des Wein- und des Gartenbaus an, die Schäden durch Unwetter oder Hochwasser erlitten haben.

- Die Förderdarlehen zur Liquiditätssicherung werden zu den besonders günstigen Konditionen der Rentenbank angeboten. Die Ratendarlehen haben eine Laufzeit von vier, sechs oder zehn Jahren und sind mit einem Tilgungsfreijahr ausgestattet.

- In der für die betroffenen Betriebe teils sehr angespannten Liquiditätssituation bietet die Rentenbank zusätzlich Tilgungsaussetzungen für bestehende Förderdarlehen an.

Zu den Zusagen auf EU-Ebene:

- Die EU-Kommission sagte zu, entsprechende Anliegen der Mitgliedstaaten rasch zu bearbeiten. Neben nationalen Beihilfen stehen den Mitgliedstaaten für Hilfen für die Landwirtschaft unter anderem auch die Unterstützungsinstrumente in der Zweiten Säule der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik zur Verfügung. Diese erlaubten etwa die Förderung der Wiederherstellung von Produktionskapazitäten.

- Für den Wiederaufbau öffentlicher Infrastruktur könnten die Mitgliedstaaten auch den EU-Solidaritätsfonds in Anspruch nehmen.