Bundestag stellt das Prüfverfahren gegen Philipp Amthor ein

6.8.2020, 14:00 Uhr
Seine Nebentätigkeit polarisierte, doch nun scheint der Fall Amthor abgeschlossen zu sein.

© Jens Büttner, dpa Seine Nebentätigkeit polarisierte, doch nun scheint der Fall Amthor abgeschlossen zu sein.

Der Bundestag sieht beim Engagement des CDU-Abgeordneten Philipp Amthor für ein New Yorker Start-up nach dessen Angaben keine Rechtsverstöße. Amthor sagte am Donnerstag auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur: "Meine beendeten Nebentätigkeiten habe ich einschließlich aller Reisen mit der Bundestagsverwaltung als zuständiger Stelle erörtert. Sie hat den Sachverhalt umfangreich geprüft und mir im Ergebnis mitgeteilt, dass sich auf der Grundlage der geltenden Bestimmungen keine Rechtsverstöße ergeben haben. Das Prüfverfahren wurde eingestellt."


Verdacht der Käuflichkeit gegen CDU-Jungstar Philipp Amthor


Amthor war wegen seiner Nebentätigkeit und Lobbyarbeit für das US-amerikanische IT-Unternehmen Augustus Intelligence in die Kritik geraten. Er habe die Zusammenarbeit inzwischen beendet. Seine Kandidatur für den CDU-Vorsitz in Mecklenburg-Vorpommern zog er zurück. An diesem Freitag soll Landrat Michael Sack dafür gewählt werden.

Der 27-jährige CDU-Politiker erklärte nun: "Jenseits des Juristischen gilt aber auch: Nicht alles, was rechtlich möglich ist, ist auch politisch klug. Dass mir das nicht früher bewusster war, bedauere ich sehr."

Keine Erkenntnisse über Bestechung

Der Bundestag bestätigte, dass die "Prüfung auf Verstöße gegen die Verhaltensregeln" abgeschlossen sei. Übereinstimmend mit Amthor hieß es: "Auf Grundlage der geltenden Bestimmungen haben sich keine Hinweise auf Rechtsverstöße ergeben".

Auch die Berliner Staatsanwaltschaft sah in dem Engagement keinen Anfangsverdacht einer Bestechlichkeit oder Bestechung. Es lägen keine Erkenntnisse darüber vor, dass Amthor verbotene Zuwendungen erhalten habe, hieß es im Juli in einer Mitteilung. Amthor habe lediglich seinen Kontakt zum Bundeswirtschaftsministerium genutzt mit dem Ziel der Unterstützung des Unternehmens.

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