Bundestag will Azubi-Mindestlohn beschließen

23.10.2019, 21:10 Uhr
Der Bundestag will am Donnerstag eine Mindestvergütung für Azubis beschließen.

© Erwin Wodicka, NN Der Bundestag will am Donnerstag eine Mindestvergütung für Azubis beschließen.

Das sieht eine Reform des Berufsbildungsgesetzes vor. Wer 2021 seine Lehre beginnt, soll mindestens 550 Euro bekommen, 2022 sollen es 585 Euro sein und im Jahr darauf 620 Euro. Der Bundestag will außerdem ein Gesetz beschließen, das Versandunternehmen verpflichten soll, Sozialbeiträge an die Paketboten nachzuzahlen, wenn der Subunternehmer es nicht macht. Es greift bei Gesetzesverstößen. Die Koalition will damit für die soziale Absicherung aller Paketzusteller sorgen und einen fairen Wettbewerb herstellen.

Das Parlament stimmt zudem über den weiteren Einsatz deutscher Soldaten im Bündnis gegen die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) ab. Dieser soll nach dem Willen der Bundesregierung um ein Jahr bis zum 31. Oktober 2020 verlängert werden. Zugleich sollen die Stationierung deutscher Tornado-Aufklärer in Jordanien und der Einsatz von Tankflugzeugen für die Anti-IS-Koalition nur noch bis zum 31. März 2020 laufen. Das Mandat sieht eine Obergrenze von 700 eingesetzten Soldaten vor, 100 weniger als bisher. Über das Mandat soll namentlich abgestimmt werden.

Tariflöhne in der Pflege

Am Abend will der Bundestag außerdem ein Gesetz für eine bessere Bezahlung in der Pflege beschließen. Ziel ist es, dass möglichst in der gesamten Pflegebranche künftig Tariflöhne gezahlt werden. Alternativ sollen die geltenden Mindestlöhne in der Pflege angehoben und in Ost und West vereinheitlicht werden.

Zum Auftakt der Plenarberatungen am Donnerstag befassen sich die Parlamentarier in erster Lesung ferner mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Teil-Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Geplant ist, dass 90 Prozent der Steuerzahler ab 2021 keinen Soli mehr zahlen müssen, weitere 6,5 Prozent sollen ihn nur noch teilweise zahlen.

8 Kommentare