Strafen bis zu 25.000 Euro

Bußgeld, Fristen, Altersbeschränkung: Das sind die Pläne zur Corona-Impfpflicht

23.1.2022, 10:09 Uhr
Die Corona-Impfpflicht sollte auf ein bis zwei Jahre befristet sein, für nicht mehr als drei Impfungen gelten und über Bußgelder durchgesetzt werden.

© Lino Mirgeler/dpa, NN Die Corona-Impfpflicht sollte auf ein bis zwei Jahre befristet sein, für nicht mehr als drei Impfungen gelten und über Bußgelder durchgesetzt werden.

Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese, der zusammen mit anderen Abgeordneten der Ampel-Koalition Eckpunkte einer Impfpflicht ab 18 Jahren vorbereitet, nennt jetzt Einzelheiten der Pläne: Die Pflicht sollte auf ein bis zwei Jahre befristet sein, für nicht mehr als drei Impfungen gelten und über Bußgelder durchgesetzt werden, sagt der Innen- und Rechtspolitiker der Deutschen Presse-Agentur.

Wiese hatte am Freitag zusammen mit sechs Politikern von Grünen und FDP in einem Brief an alle Bundestagsabgeordneten außer denen der AfD einen Gruppenantrag für eine Impfpflicht ab 18 angekündigt. Es gehe darum, "eine nachhaltige, verhältnismäßige und gleichzeitig zielgerichtete Lösung zu finden", heißt es in dem Schreiben. Das sind nun die ersten Details der Vorschläge, über die am Mittwoch im Bundestag debattiert werden soll.

Pflicht für nur drei Impfungen

Zwei, drei oder am Ende sogar noch mehr? Es muss geklärt werden, wie viele Impfungen für die Erfüllung der Pflicht notwendig sind. "Auf der Grundlage der aktuellen Studien kann man sagen, dass man mit drei Impfungen eine gute Grundimmunisierung gegen einen schweren Verlauf erreicht hat", sagt Wiese. "Es kann später sein, dass es für den einen oder anderen sicherlich sinnvoll ist, eine weitere Boosterimpfung durchzuführen, zum Beispiel für Vorerkrankte oder Ältere. Das sollte dann aber freiwillig sein."

Befristung auf ein bis zwei Jahre

"Diese Impfpflicht sollte nicht für immer gelten", sagt Wiese. "Es kann sein, dass wir irgendwann eine so hohe Grundimmunität haben, dass man die Impfpflicht nicht mehr braucht." Bei der Länge der Frist wollen sich die Abgeordneten auf den Rat von Experten verlassen. "Es werden aber sicherlich nicht nur wenige Monate sein, sondern eher ein bis zwei Jahre."

Bußgeld als Hauptsanktion

Und über welche Sanktionen sollen Ungeimpfte zur Impfung bewegt werden? "Stand heute wäre ich eher für ein reines Bußgeld", sagt Wiese. Nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten haben Bußgelder eine Höhe von fünf bis 1000 Euro. "Bei Nichtzahlung könnte man auch ein individuelles Zwangsgeld in Betracht ziehen", meint der SPD-Politiker. "So könnte man bei der Höhe dann auch die persönlichen Lebensverhältnisse berücksichtigen." Die Obergrenze für ein Zwangsgeld liegt nach dem Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz bei 25.000 Euro.

Impfregister zu aufwendig

Die Umsetzung der Impfpflicht könnte über die Erfassung von Impfungen in einem zentralen Register erfolgen. Dessen Aufbau ist aber aufwendig und es gibt Bedenken von Datenschützern. "Für die aktuelle Debatte ist das aus zeitlichen Gründen nicht sinnvoll", sagt Wiese. Die Impfpflicht sei ja dazu gedacht, über den nächsten Herbst und Winter zu kommen. Der Aufbau eines Impfregisters würde dafür zu lange dauern. "Es gibt ein paar Ideen, wie man die Bürgerinnen und Bürger trotzdem anschreiben kann: über die Krankenkassen oder auch über die Kommunen, die die Meldedaten haben", sagt Wiese.

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