Bußgelder und kostenlose Tests: Das sind die neuen Corona-Regelungen 9 Bilder 27.8.2020, 18:06 Uhr Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten haben angesichts der steigenden Infektionszahlen neue Regelungen im Umgang mit dem Coronavirus beschlossen. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst. 1 / 9 Bußgelder für Maskenpflicht-Verstöße Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht soll in allen Bundesländern mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt ein Bußgeld von mindestens 50 Euro fällig werden. In Bayern sind die Bußgelder höher - 250 Euro kostet ein Verstoß. Das solle auch so bleiben, betonte Ministerpräsident Markus Söder. © Hauke-Christian Dittrich, dpa 2 / 9 Großveranstaltungen und Sportevents Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, sollen bis mindestens Ende Dezember 2020 nicht stattfinden. Davon könnten auch die Weihnachtsmärkte betroffen sein. Eine Länder-Arbeitsgruppe soll bis Ende Oktober Regelungen für einen einheitlichen Umgang mit Publikum bei bundesweiten Sportveranstaltungen vorschlagen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder wies darauf hin, dass die Möglichkeit solcher Veranstaltungen stark vom örtlichen Infektionsgeschehen abhänge. © Hendrik Schmidt, dpa 3 / 9 Geburtstage, Hochzeiten und Co. Vom Bund vorgeschlagene einheitliche Obergrenzen für Teilnehmer an privaten Feiern haben Bund und Länder nicht vereinbart. Allerdings betonte die Bundeskanzlerin, dass es lokale Begrenzungen für die Personenzahl geben könne, abhängig davon, wie sich das Infektionsgeschehen vor Ort gestaltet. © mofles, NN 4 / 9 Kapazitäten für Corona-Tests Bund und Länder wollen daran arbeiten, dass insgesamt die Testkapazitäten ausgebaut und damit mehr Coronavirus-Tests möglich werden. © via www.imago-images.de, imago images/MiS 5 / 9 Digitalisierung in Schulen Die Digitalisierung in Schulen soll voran getrieben werden. Der Bund will die Länder mit einem Sofortprogramm von weiteren 500 Millionen Euro unterstützen. © Uli Deck, NN 6 / 9 Mehr Kinderkrankentage Gesetzlich Versicherten mit Anspruch auf Kinderkrankengeld sollen in diesem Jahr fünf zusätzliche Tage zur Betreuung eines kranken Kindes gewährt werden. Alleinerziehende sollen zehn zusätzliche Tage dafür bekommen. © Karl-Josef Hildenbrand, dpa 7 / 9 Lohnfortzahlung nach Reisen in Risikogebiete Wer bewusst in ein Risikogebiet reist, sollte sich das in Zukunft lieber zweimal überlegen. Angestrebt wird, dass in Zukunft Einkommensausfälle nicht entschädigt werden, wenn die Quarantäne aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein bei Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet erforderlich wird. Kanzlerin Merkel warnte erneut ausdrücklich vor solchen Reisen. © Sascha Steinach via www.imago-images.de, imago images/Steinach 8 / 9 Quarantäneregelungen nach Risikogebiet-Reisen Wer aus einem Risikogebiet zurückkommt, soll die verpflichtende Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach der Rückkehr beenden können. Die Regelung soll "möglichst ab 1. Oktober" gelten. Die häusliche Quarantäne soll intensiv kontrolliert und bei Verstößen sollen empfindliche Bußgelder verhängt werden. Der Bund will auf die Pflicht zu der 14-tägigen Quarantäne stärker hinweisen - "an den Grenzen und in den Urlaubsgebieten". Angestrebt wird, dass sich Rückkehrer künftig noch im Risikogebiet testen lassen müssen. © Moritz Frankenberg, dpa 9 / 9 Kostenlose Corona-Tests Die Möglichkeit zu kostenlosen Coronavirus-Tests für Reisende, die aus dem Ausland nach Deutschland zurückkommen, soll ab dem 16. September auf Rückkehrer aus Risikogebieten begrenzt werden. Bayern will die kostenlosen Tests aber vorerst noch für alle Rückkehrer ermöglichen. © BeckerBredel via www.imago-images.de Verwandte Themen Coronavirus Bildergalerien