CDU will Verbandsklagerecht einschränken

16.9.2019, 14:33 Uhr
Bauprojekte der Infrastruktur sollen durch eine Einschränkung schneller vorangebracht werden.

© Roland Holschneider, dpa Bauprojekte der Infrastruktur sollen durch eine Einschränkung schneller vorangebracht werden.

Aus der Union kommt ein Vorstoß für schnelleres Planen und Bauen bei neuen Bahnstrecken oder Autobahnen. Um Verfahren zu beschleunigen, sollten etwa das Klagerecht von Umweltverbänden eingeschränkt, das Personal in Behörden aufgestockt und Bürger besser beteiligt werden, heißt es in einem 11-Punkte-Plan. Er stammt von fünf CDU-Politikern, darunter Generalsekretär Paul Ziemiak und der Chef der Unions-Mittelstandsvereinigung, Carsten Linnemann. Das Papier liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

"Umweltverbände sollen nur klagen dürfen, wenn die Belange des entsprechenden Verbands direkt betroffen sind oder eine ordnungsgemäße Beteiligung der Umweltverbände im Genehmigungsverfahren nicht gegeben war", heißt es in dem Papier. "Ansonsten wird das Verbandsklagerecht pauschal für die Blockade von Infrastrukturprojekten benutzt." Die Klagen von Umweltverbänden sollten sich auf umweltbezogene Rechtsvorschriften beschränken.

Deutschland benötigt leistungsfähige Verkehrswege

Generell heißt es in dem Papier, dass es von der Planung bis zum Baubeginn häufig viele Jahre oder sogar Jahrzehnte dauere: "Dies ist aus Sicht vieler Bürger und Unternehmen ein unhaltbarer Zustand." Einer der Gründe liege in der wachsenden Zahl geltender planungs- und umweltrechtlicher Vorgaben. Deutschland benötige als exportstarke Wirtschaftsnation in der Mitte Europas aber leistungsfähige Verkehrswege. "Zudem gilt es gerade in den kommenden Jahren, massiv in den Ausbau beispielsweise der Schieneninfrastruktur zu investieren, um die Klimaschutzziele zu erreichen."

Als Beispiele für lange Verfahren genannt werden die Elbvertiefung, der Bau neuer Bahnstrecken oder Autobahnen. Verzögerungen gibt es aber auch beim Ausbau neuer Stromleitungen oder beim Bau von Windkraftanlagen an Land.

Infrastruktur soll schneller gebaut werden

Die CDU-Politiker fordern, die rechtlichen Rahmenbedingungen so anzupassen, dass schneller geplant und gebaut werden könne. Ein erster Schritt sei 2018 mit dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich getan worden.

Es müssten aber weitere Maßnahmen in die Wege geleitet werden, heißt es in dem Papier. Es stammt neben Ziemiak und Linnemann von den CDU-Bundestagsabgeordneten Patrick Schnieder und Christoph Ploß sowie vom nordrhein-westfälischen Verkehrsminister Hendrik Wüst.

Mehr Personal für Planungen

So sollten die öffentlichen Auftraggeber den Bestand an eigenem Planungspersonal aufstocken oder sich in größerem Umfang als bisher der Expertise von externen Ingenieurbüros bedienen. Auch die Personalkapazitäten der Genehmigungsbehörden müssten ausgebaut werden - etwa beim Eisenbahn-Bundesamt.

Ferner wird vorgeschlagen, dass die Bundesregierung die EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 für eine Initiative zur Reform der sogenannten Aarhus-Konvention nutzen soll. Auf dieser Konvention basierten zahlreiche EU-Vorschriften über die Verfügbarkeit von Umweltinformationen und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.

Gerichtsverfahren beschleunigen

Daneben gehe es darum, Gerichtsverfahren zu beschleunigen, heißt es unter Berufung auf ein Gutachten des Normenkontrollrats. So sollten Akten schneller bearbeitet werden - durch zusätzliche Fachgutachter und wissenschaftliche Mitarbeiter. Zudem könne die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte erweitert werden.

Weiter heißt es, zentrale Verkehrsinfrastrukturprojekte sollten ausschließlich durch projektbezogene Maßnahmengesetze genehmigt werden, die der Bundestag final beschließe - dadurch könne auf ein Planfeststellungsverfahren verzichtet werden.

Stichtagsregelung gefordert

Außerdem wird eine Stichtagsregelung gefordert. Derzeit müssten Planungen während des laufenden Genehmigungsverfahrens gemäß den neuesten fachlichen Erkenntnissen und Gesetzen angepasst werden. Dadurch komme es während des Verfahrens häufig zu Verzögerungen und langwierigen Überarbeitungen - weil sich technische oder verkehrliche Rahmenbedingungen änderten. "Eine gesetzliche Stichtagsregelung würde es ermöglichen, dass Änderungen nach einem bestimmten Stichtag nicht mehr berücksichtigt werden müssen. Dies würde die Planbarkeit von Infrastrukturprojekten verbessern und die Zeit vom Planungsbeginn bis zum Bau verkürzen."

Die CDU-Politiker sprechen sich daneben für eine "neue Beteiligungskultur" aus. Das Vertrauen der Bürger in den Staat sei bei großen Bauprojekten spürbar gesunken. "Widerstand gibt es dann, wenn persönliche Belange oder Umweltbelange betroffen sind oder der Sinn und die Kosten eines Projektes nicht verständlich vermittelt werden." So sollten Behörden eine "professionelle Verfahrenskommunikation" in sämtlichen Beteiligungsverfahren sicherstellen und digitale Möglichkeiten der Beteiligung einsetzen, wie etwa verpflichtende Online-Foren mit Feedback-Funktion.

Verzögerungen nicht wegen Geldmangel

Die Bundesregierung steckt viele Milliarden in den Ausbau etwa von Verkehrswegen oder der digitalen Infrastruktur. Erst am Mittwoch hatte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) im Bundestag gesagt, es gebe bei Investitionen derzeit keinen Mangel an Geld, sondern nicht ausreichende Planungskapazitäten.

Viele Länder rufen Fördermittel des Bundes für klamme Kommunen aber nur zögerlich ab. Bis September seien 48 Prozent des 3,5-Milliarden-Euro-Topfes zur Förderung von kommunalen Investitionen genutzt worden, erklärte das Finanzministerium auf eine Frage der FDP-Fraktion. Mit dem Geld sollen finanzschwache Kommunen etwa bei der energetischen Sanierung von Schulen, Kitas und Krankenhäusern unterstützt werden oder Bus und Bahn barrierefrei machen. Die Länder und Kommunen müssen allerdings auch Geld zuschießen.

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