Corona-Impfzentren: Beträchtliche Unterschiede beim Arzthonorar

19.1.2021, 06:05 Uhr
Corona-Impfzentren: Beträchtliche Unterschiede beim Arzthonorar

© Georg Ulrich Dostmann/imago images

Thomas Prem (Name geändert) ist zwar schon seit einigen Jahren im Ruhestand, möchte sich aber nach wie vor im medizinischen Bereich für die Allgemeinheit engagieren und ist deshalb unter anderem als Sachverständiger für das Sozialgericht im Einsatz. Des Weiteren arbeitet der Arzt, der viele Jahre lang eine chirurgische Fachpraxis betrieb, nun hin und wieder als Springer in einem Corona-Impfzentrum in der Metropolregion und erhält dafür ein Stundenhonorar von 45,75 Euro plus Mehrwertsteuer.

"Ums Geld geht es mir dabei nicht. Ich habe bisher auch noch keine Rechnung gestellt", betont Prem. Trotzdem habe er schon den einen oder anderen dummen Spruch gehört - nach dem Motto, wie gut bezahlt diese vergleichsweise einfache medizinische Tätigkeit doch sei.

Kritik, aber auch Verständnis

Die Kritik seiner Gesprächspartner bezieht sich auf den Umstand, dass das bayerische Gesundheitsministerium mit der kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) einen Vergütungssatz von 130 Euro pro Stunde (160 Euro an den Wochenenden) für Corona-Impfärzte vereinbart hatte. An dieser Vereinbarung hatte sich Kritik geregt (wir berichteten), doch es gibt auch Verständnis. Schließlich müssen in den Impfzentren arbeitende Ärzte, die zugleich eine Praxis betreiben, auch die damit verbundenen Umsatzeinbußen in ihrer Praxis ausgleichen.

Es gibt jedoch auch andere Wege der Abrechnung, je nachdem, welcher Träger für den Betrieb eines Corona-Impfzentrums verantwortlich ist. Wenn der Träger auf die Diensteinteilung des ärztlichen Personals durch die KVB zurückgreift, können Ärzte mit den besagten 130 Euro pro Stunde entlohnt werden. "Alternativ ist es den Kommunen aber auch möglich, das ärztliche Personal selbst ohne Beteiligung der KVB für die Mitwirkung in den Impfzentren zu gewinnen", erklärt ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums.

Landkreise und Städte könnten hierzu individualvertragliche Vereinbarungen schließen oder den grundsätzlich ihnen anvertrauten Betrieb eines Impfzentrums an einen externen Dienstleister vergeben. Und dieser Dienstleister ist dann auch für die Bereitstellung ärztlichen Personals verantwortlich.

Aktuelle Tarifverträge die Richtschnur

Im Landkreis Neumarkt etwa ist das Klinikum des Landkreises für den Betrieb des Corona-Impfzentrums verantwortlich und richtet sich bei der Vergütung des dafür nötigen Personals nach den aktuellen Tarifverträgen. Für die Entlohnung sind laut Klinikumssprecher Oliver Schwindl verschiedenen Kriterien wie der jeweiligen Tarifgruppe oder der Anzahl der Dienstjahre maßgeblich.

"Es gibt keinen Grund, warum die Arbeit im Impfzentrum besser bezahlt werden sollte als die im Krankenhaus", betont Schwindl. Im Übrigen gebe es auch einige Ärzte, die sich ehrenamtlich engagieren und für ihre Mitarbeit im Kampf gegen die Corona-Pandemie überhaupt kein Geld haben wollen.

Viele verschiedene Träger

Aktuell betreiben 26 Kreisverwaltungsbehörden in Bayern ihre Impfzentren selbst. Der Betrieb der restlichen 74 Einrichtungen wurde anderweitigen Betreibern übertragen beziehungsweise erfolgt in Kooperation mit diesen. 26 dieser weiteren Impfzentren werden von privaten Unternehmen betrieben, neun von Kliniken beziehungsweise Krankenhausgesellschaften, 37 von verschiedenen Hilfsorganisationen wie BRK oder Malteser. Und zwei weitere Impfzentren werden von eingetragenen Vereinen betrieben.

Thomas Prem ist es egal, dass er in einem anderen Impfzentrum, für das die Vergütungssätze des KVB gelten, erheblich mehr verdienen könnte. "Ich sehe diese Arbeit auch als meine staatsbürgerliche Pflicht an", sagt der medizinische "Unruheständler". Außerdem sei er noch "fit wie ein Turnschuh" und habe keine Lust, nur zuhause rumzusitzen.

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