Corona-Konferenz: So geht es im Mai weiter!

15.4.2020, 15:10 Uhr
Michael Kretschmer (CDU), Ministerpräsident von Sachsen, sitzt in einem Büro in der Staatskanzlei vor einem Computerbildschirm und spricht während einer Schaltkonferenz per Video mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU, l.) und Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern.

© Robert Michael, dpa Michael Kretschmer (CDU), Ministerpräsident von Sachsen, sitzt in einem Büro in der Staatskanzlei vor einem Computerbildschirm und spricht während einer Schaltkonferenz per Video mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU, l.) und Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern.

Der Bund will die Öffnung von Geschäften bis zu einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern wieder ermöglichen. Das sieht eine Beschlussvorlage des Corona-Kabinetts für die Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten hervor, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Danach könnten die Länder solchen Geschäften unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen womöglich schon am kommenden Montag wieder die Öffnung erlauben. Die seit Wochen geltenden harten Kontaktbeschränkungen im Kampf gegen das Coronavirus sollen grundsätzlich bis 3. Mai verlängert werden.

Merkel beriet am Mittwochnachmittag (seit 14.00 Uhr) mit den Ministerpräsident in einer Schaltkonferenz über die Details. Nicht ausgeschlossen war, dass es etwa bei den Regelungen zu Wiederöffnung der Schulen harte Auseinandersetzungen mit einzelnen Ländern geben könnte. Alle Seiten waren aber bemüht, auch hier eine weitgehend einheitliche Regelung zu finden.

Nach der Beschlussvorlage des Bundes sollen unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen wieder öffnen dürfen. Unter gleichen Auflagen soll das auch für Kultureinrichtungen wie Bibliotheken und Archive sowie zoologische und botanische Gärten gelten. Unter jenen Dienstleistungsbetrieben, bei denen körperliche Nähe unabdingbar sei, "sollen sich zunächst Friseurbetriebe darauf vorbereiten", unter bestimmten Auflagen sowie "unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung den Betrieb am 4. Mai wieder aufzunehmen". Restaurants, Bars und Kneipen sollen wie bisher grundsätzlich geschlossen bleiben.

Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen sowie Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen nach den Vorstellungen des Bundes untersagt bleiben. Hotels sollten auch weiterhin "nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung" stehen.

Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen des laufenden Schuljahres sollten nach entsprechenden Vorbereitungen unmittelbar wieder stattfinden können, heißt es in dem Papier weiter. Die Notbetreuung in den Kitas werde fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet. Dadurch solle besonders Eltern in zentralen Wirtschaftsbereichen eine Rückkehr in den Arbeitsalltag ermöglicht werden.

Ab dem 4. Mai sollen nach den Vorstellungen des Bundes prioritär auch die Schüler der Abschlussklassen und qualifikationsrelevanten Jahrgänge wieder in die Schule können, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen. Zudem soll dann die letzte Klasse der Grundschule wieder in die Schule dürfen. Die Kultusministerkonferenz soll bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorlegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen insgesamt wieder aufgenommen werden kann. An den Hochschulen könnten nach diesen Vorstellungen neben der Prüfungen auch Praxisveranstaltungen wieder aufgenommen werden, die spezielle Labor- und Arbeitsräume erfordern, wie etwa Laborpraktika oder Präparierkurse.


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Für Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen sollten je nach lokalen Gegebenheiten besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden, schlägt der Bund vor. Allerdings sollten die Maßnahmen nicht zu einer "vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen" führen. Daher solle für die jeweilige Einrichtung ein spezielles Konzept entwickelt und gegebenenfalls immer wieder angepasst werden.

In Industrie und Mittelstand solle wieder ein sicheres Arbeiten ermöglicht werden, heißt es in der Beschlussvorlage. "Ausgenommen bleiben wirtschaftliche Aktivitäten mit erheblichen Publikumsverkehr." Arbeitgeber hätten eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Jedes Unternehmen müsse unter anderem auf Grundlage einer betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen. Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden seien möglichst zu vermeiden. Wo immer umsetzbar solle von zu Hause gearbeitet werden.

Die Wirtschaft soll unterstützt werden, internationale Lieferketten wiederherzustellen. Dazu sollen in den Wirtschaftsministerien Kontaktstellen für betroffene Unternehmen eingerichtet werden. In die Kontaktstellen des Bundes sollen demnach auch Auswärtiges Amt, Verkehrsministerium, das für den Zoll zuständige Finanzministerium sowie das Innenministerium eingebunden werden.

Leitschnur für die kommenden Wochen sei es, alle Menschen in Deutschland so gut wie möglich vor Infektionen zu schützen, heißt es in der Vorlage. "Wir werden in kleinen Schritten daran arbeiten, das öffentliche Leben wieder zu beginnen, den Bürgerinnen und Bürgern wieder mehr Freizügigikeit zu ermöglichen und die gestörten Wertschöpfungsketten wiederherzustellen." Der Bund schlägt den Ländern zudem vor, in den öffentlichen Gesundheitsdiensten erhebliche zusätzliche Personalkapazitäten zu schaffen – es soll mindestens ein Team von fünf Personen pro 20.000 Einwohner zur Verfügung stehen. In besonders betroffenen Regionen sollten zusätzliche Teams der Länder eingesetzt werden. Auch die Bundeswehr werde mit geschultem Personal solche Regionen bei der Kontaktnachverfolgung und -betreuung unterstützen.

Mit Blick auf sogenannte Tracking-Apps, mit denen Infektionsketten verfolgt werden könnten, heißt es, sobald eine breit einsetzbare Anwendungssoftware vorliege, werde es darauf ankommen, das breite Teile der Bevölkerung diese nutzten. Ein Flickenteppich von nicht zusammenwirkenden Systemen soll vermieden werden.

Um Engpässe bei Schutzausrüstung zu überwinden, sollten auch in Deutschland unter Hochdruck Produktionskapazitäten aufgebaut werden. Vordringliches Ziel sei die Vollversorgung von Gesundheitswesen und Pflege mit medizinischen Schutzmasken. Darüber hinaus gehende Kapazitäten sollten im Arbeitsschutz dort eingesetzt werden, in denen Kontaktabstände nicht durchgängig gewährleistet werden könnten.


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Eine Pflicht für das Tragen von Alltagsmasken wird in dem Papier des Bundes nicht empfohlen. Vielmehr wird auf die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts hingewiesen, nach denen das Risiko von Infektionen reduziert werden könne. Insbesondere würden die Umstehenden geschützt – "insofern kann bei richtiger Handhabung deren Einsatz sinnvoll sein".


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