Corona-Krise: Bayern verbietet ab Freitag Indoor-Sport

13.11.2020, 11:45 Uhr
Betreiber von Fitnessstudios konnten kurz hoffen, nun bleiben die Trainingsflächen im November definitiv zu.

© Hauke-Christian Dittrich, dpa Betreiber von Fitnessstudios konnten kurz hoffen, nun bleiben die Trainingsflächen im November definitiv zu.

Wegen der Corona-Krise müssen ab Freitag so gut wie alle Indoor-Sportstätten in Bayern geschlossen bleiben - einzig Schul- und Profisport bleiben im November in Innenräumen erlaubt. "Die Staatsregierung zieht damit eine Entscheidung vor, die Bayern bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am kommenden Montag ohnehin vorgeschlagen hätte", sagte Gesundheitsstaatssekretär Klaus Holetschek (CSU) am Donnerstag der dpa in München.

Richter hatten Gleichbehandlung vermisst

Hintergrund für die Neuregelung ist eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH). Dieser hatte unter Verweis auf das Gleichheitsprinzip am Donnerstag die bisherige Schließung von Fitnessstudios aufgehoben, weil auf der anderen Seite sonstige Sportstätten für Individualsport geöffnet seien. Das Gericht gab damit dem Eilantrag eines Fitnessstudio-Inhabers zum Teil statt.

"Die Staatsregierung respektiert selbstverständlich den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und seine Begründung", sagte Holetschek. Deshalb werde sie durch eine sofortige Verordnungsänderung die vom BayVGH geforderte Gleichbehandlung von Fitnessstudios und sonstigen Sportstätten durch Schließung sämtlicher Indoor-Sportstätten in Bayern mit Wirkung zum Freitag, 13. November, herstellen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab in seiner Entscheidung zu den Fitnessstudios einem Eilantrag eines Inhabers zum Teil statt und setzte die Regelung in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung außer Vollzug. In seiner Entscheidung ging der Verwaltungsgerichtshof davon aus, dass Inhaber durch die Regelung benachteiligt würden, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt sei, teilte ein Justizsprecher mit. Die vollständige Schließung von Fitnessstudios wertete das Gericht demnach als nicht verhältnismäßig.

Die leider steigende Infektionslage in Bayern zwinge zu weiteren Maßnahmen, um das Geschehen in den Griff zu bekommen. "Der Infektionsschutz und die Gesundheit unserer Bürger haben absoluten Vorrang."

Nach dem über Nacht verhängten generellen Verbot von Freizeitsport in der Halle in Bayern hat die Grünen-Fraktion im Landtag eine generelle Debatte über Freizeitsport zu Corona-Zeiten angemahnt. "Ich persönlich glaube, wir müssen uns schon noch mal darüber unterhalten, wie können wir denn aus gesundheitlichen Gesichtspunkten Bürgerinnen und Bürgern trotzdem ermöglichen, ihren Sport zu treiben", sagte Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende der Grünen, im Interview mit dem Bayerischen Rundfunk.

Nach der seit 2. November gültigen Corona-Verordnung dürfen in Bayern Einrichtungen des Freizeitsports nur für den Individualsport und nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands genutzt werden. Diese Regelung müsse auch für Fitnessstudios gelten, befanden die Richter.